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Axt-Attentäter von Würzburg: Er fuhr nur in der 1. K...

Heute Redaktion
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Bild: Facebook

Vor zwei Wochen verletzte ein 17-jähriger Flüchtling mit einer Axt in einem Regionalzug in Würzburg fünf Menschen. Nun wurde bekannt, dass Riaz Khan Ahmadzai gar nicht in Deutschland hätte einreisen dürfen, was er am 30.Juni 2015 über Passau aber machte. Denn: Der angebliche Afghane hatte fünf Tage zuvor in Budapest unter dem Namen "Khajerkhel" Asyl beantragt. Das berichtet am Freitag "bild.de".

Vor zwei Wochen verletzte ein 17-jähriger Flüchtling mit einer. Nun wurde bekannt, dass Riaz Khan Ahmadzai gar nicht in Deutschland hätte einreisen dürfen, was er am 30. Juni 2015 über Passau aber machte. Denn: Der angebliche Afghane hatte fünf Tage zuvor in Budapest unter dem Namen "Khajerkhel" Asyl beantragt. Das berichtet am Freitag "bild.de".

Lässig sitzt er in der ersten Klasse eines Regionalzuges in Deutschland, wie das Foto oben zeigt (Schriftzug auf der Glasscheibe im Hintergrund des Bildes, Anm.). Er grinst lässig in die Kamera, hält sein Smartphone in der Hand, trägt eine Lederjacke, Jeans und ein schwarzes T-Shirt. Allem Anschein nach ein "normaler" Jugendlicher.

Das Facebook-Foto lässt nicht erahnen, dass Riaz Khan Ahmadzai (so nannte er sich in Deutschland) zur Axt und einem Messer griff und fünf Menschen blutig schlug. Ein Opfer schwebt noch in Lebensgefahr. Der Angreifer wurde auf der Flucht von der Polizei erschossen. 

Skandal

Nun jetzt bahnt sich ein Behörden-Skandal sich an. Die ungarischen Behörden hatten nämlich den Jugendlichen im Sommer 2015 ordnungsgemäß registriert und dabei auch seine Fingerabdrücke genommen. Diese Daten wurden auch in die europäische Fingerabdruck-Datenbank eingespeist. Als minderjähriger, unbegleiteter Flüchtling kam er in ein Kinderheim in Fót bei Budapest. Doch von dort verschwand er wieder. Er reiste über Österreich nach Deutschland, rst an der Grenze in Passau taucht er wieder auf. Dort wurden laut "bild.de" keine Fingerabdrücke genommen.

Daher war es den Grenzbeamten auch nicht möglich zu sehen, dass der 17-Jährige bereits in Ungarn einen Asylantrag gestellt hatte. Wäre dies der Fall gewesen, wäre er höchstwahrscheinlich wieder zurückgeschickt worden. Denn laut dem Dublin-Abkommen hätte er gar nicht nach Deutschland einreisen dürfen, weil er in einem anderen europäischen Land bereits einen Antrag gestellt hatte. Faktisch wurde "Dublin" allerdings auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle ausgesetzt.