Österreich

Axt-Räuber muss nach Wettcafé-Überfall in Haft

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Polizei

Wegen versuchten schweren Raubes ist ein 42-Jähriger am Freitag im Grazer Straflandesgericht zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der Steirer soll im April mit einer Axt als Waffe ein Wettcafe in Voitsberg überfallen haben, erbeutete aber kein Geld. Da er mit dem eigenen Pkw flüchtete, konnte er schnell geschnappt werden. Er war geständig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

ist ein 42-Jähriger am Freitag im Grazer Straflandesgericht zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der Steirer soll im April mit einer Axt als Waffe ein Wettcafe in Voitsberg überfallen haben, erbeutete aber kein Geld. Da er mit dem eigenen Pkw flüchtete, konnte er schnell geschnappt werden. Er war geständig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte war häufig als Forstarbeiter tätig, daher hatte er immer eine große Spaltaxt im Auto. Seine Schulden und die Spielsucht waren das Motiv für den Überfall im April dieses Jahres. Er suchte sich genau jenes Wettcafe aus, in dem er bereits rund 200.000 Euro verspielt hat, und dessen Kellner er seit 25 Jahren kennt. "Haben Sie nicht gedacht, dass das blöd ist?", so Richter Martin Wolf in Bezug auf die langjährige Bekanntschaft der beiden. "Ja, andererseits kenn ich eh alle dort", antwortete der Beschuldigte gleichmütig.

Maskiert mit einer Wollhaube betrat er also das Cafe, schwang drohend die Axt und forderte Geld. Doch dieses war bereits in einer Box, auf die der Kellner keinen Zugriff hatte. Das machte den verhinderten Räuber zornig und er schlug auf einen Automaten ein. Dann flüchtete er mit dem eigenen Auto. Der Angestellte des Lokals merkte sich die Nummer. "Ich hab' gedacht, der wird wohl ein bissl einen Schock haben und rennt nicht so schnell hinaus", meinte der Steirer dazu.

"Waffe ist kein Waffe sondern ein Werkzeug"

Schuldig fühlte sich der 42-Jährige schon, aber "für mich war das kein Raub. Und ich habe nicht nachgedacht, dass eine Hacke eine Waffe ist, für mich ist das ein Werkzeug", rechtfertigte er sich. Der Schöffensenat sah das anders und verhängte eine vergleichsweise hohe Strafe: Zehn Jahre Haft bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren, obwohl es nur ein Versuch war. "Er hat kein Unrechtsbewusstsein und lappalisiert die Tat auf empfindliche Weise", begründete der Richter. Der Angeklagte kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.