Österreich

Baby-Entführerin war zurechnungsfähig

Heute Redaktion
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Am Landesgericht Innsbruck ist am Mittwoch der Prozess gegen eine 33-jährige Tirolerin fortgesetzt worden, die im Juni 2010 ein drei Monate altes Baby aus einem Salzburger Einkaufszentrum entführt hatte. Die Sachverständige Karin Kramer-Reinstadler bekräftigte in ergänzenden Ausführungen zu ihrem psychiatrischen Gutachten, dass die Angeklagte zum Tatzeitpunkt an keiner "wahnhaften Störung" gelitten habe und somit zurechnungsfähig gewesen sei.

Am Landesgericht Innsbruck ist am Mittwoch der worden, die im Juni 2010 ein drei Monate altes Baby aus einem Salzburger Einkaufszentrum entführt hatte.

Die Sachverständige Karin Kramer-Reinstadler bekräftigte in ergänzenden Ausführungen zu ihrem psychiatrischen Gutachten, dass die Angeklagte zum Tatzeitpunkt an keiner "wahnhaften Störung" gelitten habe und somit zurechnungsfähig gewesen sei.

Aus psychiatrischer Sicht gebe es keine Erklärung für ihre Tat, die Beschuldigte weise keine "manifeste psychische Erkrankung auf", erklärte Kramer-Reinstadler. Ein Urteil wurde für morgen, Donnerstag, erwartet.

"Unrecht bewusst gewesen"

Die durchgeführten Tests hätten ergeben, dass die 33-Jährige nur an einer leichten depressiven Beeinträchtigung leide. "Es liegen keine Denkstörungen, keine Schizophrenie und keine Paranoia vor", sagte die psychiatrische Sachverständige. Die Angeklagte sei zwar zum Tatzeitpunktin in ihrer Dispositionsfähigkeit eingeschränkt gewesen, habe jedoch das Unrecht ihrer Tat einsehen können.

Mehrere Delikte

Der Frau wird von der Anklage neben Kindesentziehung das Verbrechen der Urkundenfälschung und Untreue vorgeworfen. Letzteres ist der Hauptanklagepunkt, wofür eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren droht. Am Mittwochnachmittag sollen laut Gericht in diesem Zusammenhang weitere Zeugen einvernommen werden. Die Tirolerin soll in der Zeit von August 2007 bis Juni 2009 rund 160.000 Euro bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber unterschlagen haben. Beim Delikt der Kindesentführung liegt das Strafmaß bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Zum Prozessauftakt Mitte April diesen Jahres hatte die Beschuldigte unter Tränen ihre Tat geschildert. , sagte die Frau aus dem Bezirk Kitzbühel, die im Herbst 2009 eine Fehlgeburt erlitten hatte. Sie sei nach dem Abortus und dem bevorstehenden Geburtstermin ihres Kindes im April 2010 unter Druck gestanden.

Zeugen bezeichneten das Verhalten der Frau zum Teil als "suspekt". So schilderte eine Nachbarin, dass rund zwei Wochen vor der Entführung ein Plakat mit der Aufschrift "Willkommen zu Hause" an der Wohnungstür der Angeklagten angebracht gewesen sei. Auch ein Kinderwagen und ein Babysitz seien ab und zu vor der Wohnung gestanden.

"Schuldig, aber nicht geplant"

Zum Vorwurf der Veruntreuung gegenüber ihrem ehemaligen Arbeitgeber - einem Reisebüro - bekannte sich die 33-Jährige schuldig. Ihr wurde vorgeworfen, Geld am Arbeitsplatz nicht in die Kasse eingezahlt, sondern für private Zwecke verbraucht zu haben. An der Höhe der Schadenssumme zweifelte sie.

Die laut Beschuldigter "nicht geplante" Entführung hatte sich am 9. Juni 2010 zugetragen. Während die Kindesmutter Gewand in einer Umkleidekabine anprobierte, hatte die Tirolerin das Baby aus dem Kinderwagen genommen. Obwohl das Einkaufszentrum unmittelbar danach abgeriegelt worden war, gelang der Täterin die Flucht. Fünf Stunden später wurde sie in Bayern festgenommen. Das Baby konnte den Eltern unverletzt übergeben werden.

(APA/ red)