Österreich

Abgelegtes Baby tot: Keine Strafe für 18-Jährige

Jene 18-Jährige, die ihr lebensfähiges Baby im Dezember in einem Gebüsch im Bezirk Gänserndorf abgelegt hat, ist schuldunfähig.

Heute Redaktion
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Jene 18-Jährige, die ein lebensfähiges Baby im Gebüsch abgelegt hatte, kurz in U-Haft saß, nach kurzer Zeit enthaftet wurde ("Heute" berichtete) muss sich nicht vor Gericht verantworten. Die Mutter hatte laut Anwalt Wolfgang Blaschitz eine postnatale Psychose und war nicht zurechnungsfähig. Somit wird die 18-Jährige nicht vor Gericht stehen, das Verfahren wurde eingestellt - als ob nie etwas passiert wäre.

Wie mehrmals berichtet hatte im Dezember ein Gemeindearbeiter die Leiche des Säuglings im Gebüsch im Bezirk Gänserndorf entdeckt. Die junge Mutter sagte damals aus, sie habe keine Lebenszeichen bei dem Säugling wahrgenommen. Sie hätte keine Gewalt gegen das Kind ausgeübt, aber auch keine lebenserhaltenden Maßnahmen gesetzt.

Die Mutter wurde in die Justizanstalt Korneuburg eingeliefert, auch ihr Freund wurde genau befragt, nach nicht mal 48 Stunden holte Anwalt Wolfgang Blaschitz die junge Mutter aus der U-Haft, ein Gutachten wurde in Auftrag gegeben - das Ergebnis liegt jetzt vor - der Mutter passiert nichts.

Übrigens: Der Fall ist ganz ähnlich wie der Airport-Fall im Jahr 2016. Damals hatte eine Nigerianerin (27) ihr Baby in der Flughafentoilette entsorgt. Auch sie war nicht schuldfähig, ihr Anwalt: Wolfgang Blaschitz ("Heute" berichtete). (Lie)

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