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Baby geschüttelt – drei Jahre Haft für Vater

Heute Redaktion
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Ein Mann wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er seine Tochter misshandelt hatte. Sie leidet seither an Epilepsie. Es ist nicht der einzige derartige Fall, der dieses Jahr verhandelt wurde.

Im April 2013 war ein Vater mit seiner schreienden Tochter überfordert. Er schüttelte das damals wenige Wochen alte Kind und drückt dessen Kopf in ein Sofakissen und auch gegen seinen Bauch.

Tage zuvor habe er die Tochter mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Die Tochter erlitt von den Misshandlungen bleibende Schäden, so zum Beispiel ­einen Schädelbruch und schwere Hirnverletzungen. Sie leidet seither unter Epilepsie, einer Bewegungsbehinderung und an hochgradigen Sehstörungen, wie "Thurgauer Zeitung" am Freitag schreibt. Der Vater musste sich am Dienstag vor dem Bezirksgericht Weinfelden verantworten.

Mit schreiendem Kind überfordert

"Meine Tochter wollte einfach nicht aufhören zu schreien. Also habe ich sie gegen meinen Bauch gedrückt, damit sie endlich Ruhe gibt", sagte er laut "Thurgauer Zeitung" vor Gericht. Am Tag darauf bemerkte die Mutter, dass mit dem Kind etwas nicht stimmte, und fuhr mit der Tochter ins Kinderkrankenhaus, wo die schweren Verletzungen festgestellt wurden.

Das Kind lebt heute in einer Pflegefamilie. Auch die Mutter sei mit dem Schreikind überfordert gewesen. Der Vater wurde vom Gericht zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, zwei davon bedingt.

An Schütteltrauma gestorben

Bereits vor zwei Wochen wurde ein Fall am Bezirksgericht Baden AG behandelt, bei dem es um die Misshandlung eines Kleinkindes ging. Ein Mann hatte den Sohn (2) seiner damaligen Freundin im Oktober 2014 misshandelt und zu Tode geschüttelt.

Im Frühling 2014 war der neue Mann ins Leben von Mutter und Sohn getreten und weilte bald häufig in deren Wohnung. Er betreute den Kleinen immer wieder allein. Von da an wies der Bub ständig neue Verletzungen auf – von Beulen und blauen Flecken über eine Verbrennung und Würgemale bis hin zu einer Gehirnerschütterung. Mitte Oktober starb der Kleine an einem Schütteltrauma.

13 Jahre Freiheitsstrafe

Nach seinem Tod entdeckten die Gerichtsmediziner noch zahlreiche weitere frische und ältere Verletzungen. Darunter waren namentlich Einblutungen im Gehirn und Stauchungsbrüche von drei Brustwirbeln. Das Kleinkind müsse über längere Zeit Schmerzen gelitten haben, sagte die Gerichtsvorsitzende. Der heute 40-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.

Lebensgefährliche Hirnverletzung

Ein weiterer Fall wurde Anfang Jahr vor dem Bezirksgericht Hinwil, Kanton Zürich, verhandelt. Ein Vater (37) hatte aus Stress und Überforderung im November 2015 seine drei Wochen alte Tochter zehn bis zwanzig Sekunden lang geschüttelt. Rund ein halbes Dutzend Mal wurde ihr Kopf vor- und zurückgeschleudert.

Das Baby erlitt ein Schütteltrauma, das verschiedene lebensgefährliche Hirnverletzungen auslöste. Das Kind erlitt bleibende Schäden. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten, die vorerst aufgeschoben wird zugunsten einer stationären Therapie. (red)