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Baby in Kartonschachtel gefunden – Mutter verurteilt

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Die 44-Jährige Mutter erschien nicht vor Gericht, das Urteil wurde trotzdem ausgesprochen.
Die 44-Jährige Mutter erschien nicht vor Gericht, das Urteil wurde trotzdem ausgesprochen.
Getty Images/iStockphoto

Diese Woche stand eine 44-jährige Frau vor dem Regionalgericht Oberland. Dies, weil sie im Januar 2020 ihr Kind direkt nach der Geburt auf dem Entsorgungshof von Därstetten BE ablegte. Die Thuner Justiz stellte sich in der Prozesswoche nun die Frage: Handelte es sich bei dieser Tat um eine versuchte Kindstötung oder um eine Aussetzung des Säuglings?

Urteil gefällt

Nach mehreren Verhandlungstagen hat das Thuner Gericht jetzt sein Urteil gefällt. Am Donnerstagvormittag wurde der Schuldspruch eröffnet: Das Regionalgericht in Thun sprach die Frau der versuchten Kindstötung schuldig. Sie wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 23 Monaten verurteilt, wie der "Blick" unter Berufung der SDA schreibt.

"Ich wollte nie, dass sie stirbt. Ich bin wirklich froh, dass sie rechtzeitig gefunden wurde. Wenn ich könnte, würde ich alles rückgängig machen".

Per Video-Call

Die Verurteilte selbst war bei der Urteilseröffnung nicht physisch anwesend: Sie wurde per Video-Call in den Gerichtssaal geschaltet. Die Frau lebt aktuell bereits nicht mehr in der Schweiz. Sie ist vom Berner Oberland nach Österreich umgezogen. Keines ihrer insgesamt vier Kinder lebt zudem bei ihr. Das heute zweieinhalbjährige Mädchen, das am Prozess von einer Rechtsanwältin vertreten wurde, lebt nach wie vor bei einer Pflegefamilie. Während der richterlichen Befragung gab die Mutter an, der Kontakt zum Kind falle bislang spärlich aus. Vielleicht sei sie zu feige dafür gewesen, mit ihrem Kind in Kontakt zu treten, meinte die Frau. Während des Prozesses bereute die Verurteilte das Geschehene. "Ich wollte nie, dass sie stirbt. Ich bin wirklich froh, dass sie rechtzeitig gefunden wurde. Wenn ich könnte, würde ich alles rückgängig machen", sagte die Frau vor Gericht.

Kartonschachtel mit gebrauchten Nespresso-Kapseln

Wieso sie das Kind am Abend des 3. Januar 2020 auf dem örtlichen Entsorgungshof in einer Kartonschachtel mit gebrauchten Nespresso-Kapseln ausgesetzt hatte, kann sie sich heute nicht mehr richtig erklären. An jenem Abend herrschten im Berner Oberland Minustemperaturen, die Entsorgungstruppe war zudem längst im Feierabend. Bange Stunden folgten, ein Landwirt fand das Mädchen am nächsten Morgen – zwar schwer unterkühlt und mit viel zu tiefem Puls, aber lebend. Nach umgehend eingeleiteten polizeilichen Ermittlungen konnte schließlich auch die leibliche Mutter des Kindes ausfindig gemacht werden; gegen die Frau wurde dann ein Strafverfahren eröffnet.

Bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten

Für die Staatsanwältin war klar: Den Tod des Bébés hat die Frau durch ihr Handeln Kauf genommen. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten, 16 Monate davon unbedingt. Der Verteidiger der Angeklagten hingegen sah es anders: Der Frau sei nur die Aussetzung vorzuwerfen, nicht die versuchte Kindstötung. Er plädiert für eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten.

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