Österreich

Baby starb bei Hausgeburt: Keine Strafe für Hebamme

Heute Redaktion
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Bild: Daniel Schaler (Symbol)

Nach dem Drama im Betzirk Tulln stellte die Staatsanwaltschaft St. Pölten die Ermittlungen gegen eine Hebamme ein. Denn: Das Mädchen war laut Untersuchungen eine Totgeburt.

Nach ausführlichen Erhebungen durch Staatsanwaltschaft St. Pölten und Polizei und einem Gutachten steht jetzt fest: Die Hebamme aus dem Bezirk Tulln trifft keine Schuld am Tod des Babys.

"Das Kind war schon bei Einleitung der Geburt tot, daher fällt juristisch gesehen das Deliktobjekt weg und ist somit strafrechtlich nicht relevant", erklärt der erste St. Pöltner Staatsanwalt Leopold Bien.

Drama bei Geburt

Wie berichtet war es Ende 2017 in Tulln zu einer Tragödie bei einer Hausgeburt gekommen. Ein Ehepaar sollte ihr erstes gemeinsames Kind bekommen. Der Entschluss zu einer Hausgeburt fiel schnell.

In der 43. Schwangerschaftswoche war es dann soweit, das Baby sollte das Licht der Welt erblicken. Doch dann kam es beim Geburtsvorgang zu Problemen: Die Mutter (40) und die erfahrene Hebamme brachten den leblosen Säugling per Pkw ins Tullner Spital. Dort kämpften Ärzte vierzig Minuten vergeblich um das Leben des Babys.

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten leitete aufgrund der ungeklärten Umstände ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung gegen die Hebamme ein. Jetzt ist klar: Es war eine Totgeburt, die Geburtshelferin trifft demnach keine Schuld.

(Lie)