Baby wog 200 Gramm: Kein Mutterschutz nach Fehlgeburt

Monika Romaniewicz hat ihr Baby verloren. Sie kämpft für die Rechte von Sternchenmamas.
Monika Romaniewicz hat ihr Baby verloren. Sie kämpft für die Rechte von Sternchenmamas.Anna Waldherr Photography, iStock
Monika Romaniewicz verlor ihr erstes Kind in der 20. Woche. Weil ihr Baby "zu leicht" war, hatte sie danach keinerlei Rechte. 

Die Vorfreude auf ihr Wunschbaby war riesig, die Hälfte ihrer Schwangerschaft hatte Monika Romaniewicz schon voller Glücksgefühle erlebt. Doch im Kroatien-Urlaub platzte die Fruchtblase der 38-Jährigen völlig überraschend und viel zu früh in der 20. Woche. Sie erfuhr im Spital, "dass mein Baby keine Chance mehr hat."

"Mit meiner Trauer alleingelassen"

Sie fuhr nach Österreich und musste ihr Kind still auf die Welt bringen. "Es wog nur 200 Gramm“, erzählt die Richterin in "Heute" traurig. Dadurch wurde sie auch um alle Rechte gebracht, die anderen Müttern zustehen, die ihr Kind zu einem späteren Zeitpunkt verlieren. "Fehlgeburten unter 500 Gramm sind nicht meldepflichtig", erklärt die 38-Jährige. Deshalb und weil ihr Baby nach der Geburt nicht mehr lebte, hatte sie weder gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz, noch auf eine Nachbetreuung.

"Ich wurde nach dem Spital mit meiner Trauer alleine gelassen", ist die Niederösterreicherin wütend. Sie musste in den Krankenstand, um den Verlust zu verarbeiten. Nach zwei Wochen kehrte sie zurück in den Job. "Die Trauer kam in Wellen, das kann man nicht kontrollieren, auch nicht in der Arbeit."

Romaniewicz will das Thema enttabuisieren, auch weil etwa jede dritte Frau schon eine Fehlgeburt erlitten hat. Sie gründete den Verein "Rechte für Sternchenmamas", um anderen Müttern zu helfen. Hebammen unterstützen sie dabei. "Es gibt viel mehr Betroffene, als man denkt."

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