Coronavirus
Babyelefant und Polizei-SMS kosten Grazer 12.600 Euro
Als Jurist sollte man es eigentlich besser wissen. Auf ein Trinkgelage im Corona-Lockdown folgte der Prozess, der Grazer wurde verurteilt.
Insbesondere während des ersten Corona-Lockdowns im Frühling 2020 kontrollierte die Exekutive streng. Praktisch alles war geschlossen, das Außerhausgehen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Semi-legal traf man sich zum gemeinsamen Trinken auf öffentlichen Plätzen.
Meist wurde das von der Polizei toleriert, sofern man sich an den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand hielt. Eben jenen "Babyelefanten" soll eine Gruppe Männer mittleren Alters aber nicht eingehalten haben, als sie im April 2020 am Grazer Lendplatz tranken. Nach einem Hinweis marschierte die Polizei auf, über den Vorfall und den folgenden Prozess berichtet die "Kronen Zeitung".
Turbulent
Demnach sei es bei der Kontrolle "turbulent zugegangen", wie Staatsanwältin Elisabeth Kirchmair im Rahmen der Verhandlung am Grazer Straflandesgericht erklärte. Im Zentrum stand dabei ein 48-jähriger Magistratsbediensteter, eigentlich gelernter Jurist. Trotzdem sollen sich er und seine Freunde uneinsichtig gezeigt haben.
Einer der beteiligten Polizistinnen soll er nach der Aufnahme der Personalien hinterhergerufen haben, dass der Vorfall für sie ein Nachspiel haben werde. Vor Gericht bestritt er das wiederum, wenngleich er sich sehr harsch behandelt fühlte. Die eigentliche Krux war, dass der Jurist einen der Beamten flüchtig vom Tennisspielen kannte.
Ungeschickt
Diesen rief er zwei Tage nach dem Vorfall an und riet ihm, die Anzeige fallen zu lassen. Beide bestätigten vor Gericht, dass es kein bedrohendes Gespräch war, unter Druck gesetzt habe sich der Beamte dennoch gefühlt. Vermutlich auch, weil der Angeklagte wenige Tage später mit einer weiteren SMS nachsetzte.
So kam es, dass er nicht wegen der eigentlichen Corona-Strafe, sondern wegen der versuchten Bestimmung zum Amtsmissbrauch vor Gericht landete. Der Richter erklärte laut der "Steirerkrone", dass doch gerade er als Jurist wissen müsse, dass die Polizei einer Anzeigepflicht unterliege.
Er wurde deswegen nicht rechtskräftig zu 12.600 Euro Strafe verurteilt. "Es tut mir leid, dass ich so ungeschickt gehandelt habe", sagte der 48-Jährige, für den weiter die Unschuldsvermutung gilt.