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Babysitterin vergewaltigte Bub (4): Schuldspruch

Heute Redaktion
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(Symbolbild)
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Bild: Sabine Hertel

Eine Babysitterin hat über drei Jahre einen Schweizer Buben sexuell missbraucht und ihn gezwungen, darüber zu schweigen. Nun geht sie fünf Jahre ins Gefängnis.

Das Strafgericht Lausanne (Schweiz) hat am Freitag eine Babysitterin wegen sexueller Handlungen mit einem Kind zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Der Staatsanwalt, der eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren verlangte, wird Berufung einlegen. Das Urteil ist also nicht rechtskräftig.

Die Schuld der Babysitterin wiege "schwer", ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit sei "vollständig" und das Rückfallrisiko werde als mittelgroß eingestuft, erklärte das Gericht.

Frau zwang Bub zu schweigen

Die 1981 geborene Babysitterin wurde zudem für schuldig befunden, sexuelle Handlungen mit einer urteilsunfähigen und widerstandsunfähigen Person begangen zu haben.

Drei Jahre lang habe sich die Frau brasilianischer Abstammung mehrere Male pro Woche an einem Kind vergangen, für welches sie die Verantwortung trug. Sie habe das Kind gar gezwungen, sie zu penetrieren.

Die Babysitterin habe den zum Tatzeitpunkt vierjährigen Buben gezwungen, nicht über die Übergriffe zu sprechen. Erst im Rahmen eines Sexualkunde-Kurses an der Schule im Jahr 2016 seien die sexuellen Handlungen aufgeflogen. Angesichts der Schwere der Verstöße hat das Gericht die sofortige Festnahme der Frau angeordnet.

13.000 Euro Entschädigung

Rund 90 Tage Untersuchungshaft werden von den fünf Jahren Gefängnis abgezogen. Den Zivilparteien sprach das Gericht eine "Genugtuung" von fast 13.000 Euro (15.000 Franken) zu. Die gesamten Prozesskosten müssen von der Beschuldigten getragen werden. Außerdem wurde eine Psychotherapie angeordnet.

Der Staatsanwalt verlangte zehn Jahre Gefängnis. Er kündigte an, angesichts der milden Strafe Berufung einzulegen. Die Verteidigung hat sich zum weiteren Vorgehen noch nicht geäußert. (red)

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