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Bachelor: Das sind die geheimen Verträge

Heute Redaktion
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Bild: keine Quellenangabe

Wer hätte das gedacht? Die Verträge bei der RTL-Kuppelshow "Der Bachelor" sind knallhart. Kein Handy, Kleiderordnung und fast kein Geld für all den Aufwand. Da müssen die Ladys echte Gefühle für den Typ oder ein sehr großes Verlangen nach PR haben, um das zu erdulden.

Wer hätte das gedacht? Die Verträge bei der RTL-Kuppelshow sind knallhart. Kein Handy, Kleiderordnung und fast kein Geld für all den Aufwand. Da müssen die Ladys echte Gefühle für den Typ oder ein sehr großes Verlangen nach PR haben, um das zu erdulden.

Wenn ein Mädchen in der RTL-Kuppelshow "Der Bachelor" mitmachen will, reicht es nicht, wenn es gut aussieht. Die Damen müssen auch einen Vertrag unterschrieben, der ihnen diktiert, was sie zu tun haben und was sie unterlassen müssen.

Das müssen die Mädls unterschreiben:

- Stil: Die Kandidaten bekommen eine Liste, was sie anziehen dürfen und was tabu ist. Im Notfall bekommen sie ein Kleid von der Produktionsfirma

-  Fit: Die Damen müssen in der Lage sein, Herausforderungen zu meistern und müssen körperlich und seelisch stabil sein

- Kein Kontakt zur Außenwelt erlaubt! Smartphones, Tablets, MP3-Player und Co. sind verboten und müssen vor dem Dreh abgegeben werden. Es gibt ein Notfalltelefon, mit dem aus der Villa telefoniert werden darf. Und das auch nur unter Aufsicht.

- Keine Freiheit: Die Mädls dürfen, wenn gerade nicht gedreht wird, nicht vor die Türe gehen. Private Ausflüge sind untersagt

- Überwachung: Die Kameras laufen 24 Stunden pro Tag und die Mikrofone müssen - außer beim Duschen oder Schwimmen - immer getragen werden

- Auf Abruf stehen: Egal wann die Produktion ruft, müssen die Kandidatinnen und der Bachelor bereit stehen

- Das Gehalt: Die Damen erhalten 3.000 Euro Aufwandsentschädigung. Aber nur, wenn sie nicht abbrechen und sich an die Verträge halten. Das Geld bekommen sie aber nicht auf einmal sondern in Raten:

- ...1.500 Euro bei Produktionsbeginn im Oktober

- ...1.000 Euro für die Übertragung sämtlicher Rechte nach individuellem Ausscheiden/Gewinn des

Mitwirkenden gemäß des Konzepts

- ...500 Euro nach Ablauf der Exklusivitätsfrist