Es sind harte Arbeitsbedingungen, für die ein Vorarlberger jedoch nicht ausreichend entlohnt wurde. In seiner 28-jährigen Dienstzeit arbeitete der Bäcker sechs Nächte pro Woche, sowie an zahlreichen Sonntagen. Er machte dabei unzählige Überstunden. Der Vorzeige-Angestellte wurde nun aber nach längerer Krankheit von seinem Arbeitgeber gekündigt. Als er seine Abfertigung prüfen ließ, kam heraus, dass er über Jahre nicht fair bezahlt wurde.
Die Arbeiterkammer (AK) fand heraus, dass dem Bäcker weder Überstunden ausbezahlt wurden, noch Sonntags- oder Nachtzuschläge. Er hatte außerdem keine Arbeits-Aufzeichnungen bekommen, die jedoch vom Unternehmen verpflichtend zu führen sind. In einem Vergleich erreichte die AK für den pensionierten Bäcker nun eine knusprige Nachzahlung von 27.000 Euro.
Obwohl sich der Vorarlberger sehr über das Geld freut, hätte er wohl noch viel mehr bekommen können, wäre er früher draufgekommen. Ansprüche können nämlich nur ein paar Monate rückwirkend geltend gemacht werden. "Aus diesem Grund hat der Mann im aktuellen Fall auch für viele Jahre vermutlich viele Überstunden und Zuschläge verloren. Es konnte nur noch für die jüngsten drei Jahre etwas geltend gemacht werden", erklärte AK-Expertin Gloria Kinsperger im ORF.
Um nicht über den Tisch gezogen zu werden, sollten Arbeitnehmer deshalb lieber Stundenzettel einfordern und genau überprüfen. Nur so ließen sich Brösel mit fehlenden Zahlungen vermeiden.