Oberösterreich

Bäcker wurde in den Flitterwochen gekündigt

Wie gemein ist denn das? Ausgerechnet in seinen Flitterwochen wurde ein Bäcker aus dem Bezirk Braunau gekündigt. Die AK half.

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Ausgerechnet in den Flitterwochen wurde der Bäcker gekündigt.
Ausgerechnet in den Flitterwochen wurde der Bäcker gekündigt.
iStock/Symbolbild

Schock für einen Bäcker aus dem Bezirk Braunau und das ausgerechner auf seiner Hochzeitsreise. Und das alles kam so.

Der Mann hatte von 11. bis 21. März mit seinem Arbeitgeber Urlaub vereinbart. Doch es war kein gewöhnlicher Urlaub. Der Mann wollte Flitterwochen machen und das wusste sein Chef auch. Er hatte ihm sogar noch einen schönen Urlaub gewünscht.

Doch am ersten Tag des Urlaubs folgte der Schock. Der Chef teilte seinem flitternden Mitarbeiter per WhatsApp (!) mit, dass er aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt sei.

Im Urlaub Kündigung nicht gültig

"Abgesehen vom schlechten Stil war dieses Vorgehen auch unzulässig, weil eine während des Urlaubs ausgesprochene Kündigung im Falle einer kurzen Kündigungs­frist, wie sie im Kollektivvertrag für Bäcker vorgesehen ist, mit dem Erholungszweck des Urlaubes in Widerspruch steht", teilte dazu die Arbeiterkammer, die den Fall des Bäckers aufnahm, mit.

Doch nicht nur das, die AK Braunau bemerkte bei der Prüfung der Unterlagen auch, dass der Bäcker über einen längeren Zeitraum zu geringe Nachtzuschläge erhalten hatte. Letztlich forderte die AK den Bäckerbetrieb zur Zahlung einer Kündigungs­entschädigung und der noch nicht verfallenen Nachtzuschläge auf. Mit Erfolg: Der Mann bekam 1.400 Euro nachbezahlt.

Mehr Beratungen in der Corona-Krise

Die Corona-Krise und die steigende Unsicherheit bei den Arbeitnehmern zeigte sich auch bei den Beratungen der AK. Bis zum Shutdown Mitte März gab es 498 Anrufe bei den AK-Beratern im Bezirk Braunau, danach bis Ende Juni waren es mehr als drei Mal so viele, nämlich 1.759. Die Zahl der Mailanfragen ist im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 um 159 (!) Prozent gestiegen.

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