Österreich

Bakary J. fordert 750.000 Euro Schmerzensgeld

Heute Redaktion
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Bild: privat

Der Anwalt des ehemaligen Schubhäftlings Bakary J. fordert für seinen Mandanten von der Republik 750.000 Euro Schmerzensgeld. Bakary J. war im Jahr 2006 in einer Lagerhalle von Polizisten schwer misshandelt worden.

Hintergrund: J. war im Jahr 2006 nach einem missglückten Abschiebeversuch von Polizisten in eine leere Lagerhalle verschleppt und dort schwerst misshandelt worden. Die vier Beamten hatten ihm umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. Dabei drohten sie ihm mit Umbringen und fuhren ihn mit einem Auto an.



Seelische und körperliche Schmerzen

Sechs Jahre nach den schweren Misshandlungen an dem Schubhäftling fordert nun der Anwalt Nikolaus Rast für Bakary J. 750.000 Euro Schadenersatz für seelische und körperliche Schmerzen von der Republik. Rast stützt seine Forderung auf ein Gutachten. Die Höhe des verlangten Schmerzensgeldes beruht auf den Tagsätzen für „schwere Schmerzen“, beginnende mit dem Tatzeitpunkt im Jahr 2006, erklärte der Jurist.
Polizisten erst heuer entlassen

Die Beamten wurden vor Gericht gestellt und 2009 wegen Quälens eines Gefangenen zu mehrmonatigen bedingten Haftstrafen verurteilt. Sie blieben aber weiter im Polizeidienst. Zwei von ihnen wurden wegen psychischer Probleme frühpensioniert. Nach einer Rüge des Verwaltungsgerichtshofes wurden schließlich drei Polizisten - erst heuer - entlassen. Der vierte Beamte hatte eine Geldstrafe akzeptiert.
Entschädigung im Nachhinein

Sechs Jahre nachdem J. schwer misshandelt worden war, hat sich das Innenministerium im Sommer beim Opfer entschuldigt. Laut Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck steht J. auch eine Entschädigung zu. „Er hat Anspruch nach dem Amtshaftungsgesetz“, so der Sprecher. „Gespräche mit der Familie beziehungsweise den Anwälten laufen derzeit“, sagte Grundböck.
Wie viel zu berechnen ist, werde wohl ein Gutachten klären müssen. Auch die Behandlungskosten - etwa für die Traumatisierung des Opfers - seien in die Rechnung einzubeziehen. „Das Innenministerium wird jeden Euro der Entschädigungszahlung im Regress“ von den Polizeibeamten zurückfordern, kündigte Grundböck im Sommer an.