Österreich

Bakary J.: Gutachter klärt Schadensersatzanspruch

Heute Redaktion
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Bild: Sabine Hertel

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) hat am Dienstag einen medizinischen Sachverständigen bestellt, von dem abhängen wird, ob der im Jahr 2006 von vier Wega-Polizisten gefolterte Asylwerber Bakary J. eine finanzielle Wiedergutmachung erhält, die über die 110.000 Euro hinausreicht, die ihm die Finanzprokuratur zugestanden hat.

Der gebürtige Gambier, der nach einem gescheiterten Abschiebe-Versuch von Polizeibeamten in eine mittlerweile abgerissene Lagerhalle in Wien-Brigittenau gebracht und dort malträtiert worden war, hat im Weg einer Amtshaftungsklage einen Schadenersatz von zusätzlichen 384.000 Euro geltend gemacht. Außerdem begehrt er eine monatliche Rente von 1.000 Euro brutto.

Ob diese Forderungen zurecht bestehen, muss Norbert Loimer, praktischer Arzt und Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, klären. Er wurde jetzt bei einer ersten Tagsatzung im ZRS zum Gutachter bestimmt. Loimer soll den mittlerweile 41-jährigen Kläger, der inzwischen einen regulären Aufenthaltstitel besitzt, auf seinen aktuellen körperlichen und psychischen Zustand untersuchen und feststellen, ob infolge der erlittenen Misshandlungen Dauerfolgen und eine allfällige berufliche Beeinträchtigung gegeben sind. Das Verfahren wurde bis zum Vorliegen der Expertise auf unbestimmte Zeit vertagt.

Ein Folterpolizist nach wie vor noch im Dienst

Die Polizeibeamten waren im April 2006 vom Straflandesgericht wegen Quälens eines Gefangenen rechtskräftig verurteilt worden, wobei die verhängten Strafen - dreimal acht Monate, einmal sechs Monate - auf Bewährung ausgesprochen wurden und damit äußerst mild ausfielen. Die drei unmittelbaren Täter wurden erst im April 2012 aus dem Polizeidienst entlassen, der vierte, der "Aufpasserdienste" versehen hatte, ist nach wie vor bei der Polizei tätig.