Österreich

Bakary J. wurde nach Misshandlung nicht richtig vera...

Heute Redaktion
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Der im Jahr 2006 von Polizisten schwer misshandelte Bakary J. klagte am Donnerstag auf 384.000 Euro Schadenersatz. Das wäre die höchste Summe, die in Österreich je ausbezahlt wurde. Ein Sachverständiger lässt beim Prozess mit Kritik an seiner medizinischen Behandlung und den Gutachtern aufhorchen.

(42) wurde im Jahr 2006 von vier WEGA-Polizisten fast tot geprügelt. Er gewann den strafrechtlichen Prozess, die vier Männer verloren ihren Job. 110.000 Euro Schadenersatz wurden bereits ausbezahlt, im Donnerstag geht es um weitere 384.000 Euro.

Sachverständiger kritisiert

Der Unfallchirurg Georg Rappold ließ am Donnerstag im Gerichtssaal aufhorchen. Seiner Ansicht nach sei der verletzte Bakary J. damals direkt nach der Misshandlung nicht richtig medizinisch versorgt worden. Zum Beispiel sei eine "Verschattung" im Kiefer nicht richtig beachtet worden, die auf einen komplexen Schädelbruch hindeutet.

Auch zwei Gerichtsmediziner, die Schmerzgutachten über Bakary J. erstellt haben, kommen bei Rappold nicht gut weg. Sie sollen sich "nicht alle Röntgenbilder exakt genug angeschaut" haben und auch seine Krankengeschichte nicht komplett eingeholt haben. Dadurch wurden zu kurze Schmerzperioden berechnet.

"Chronisch krank"

Rappold und Bakary J. selbst bezeichnen seinen Zustand als "chronisch krank". Aufgrund der Misshandlung leide er an einer degnerativen Veränderung der Halswirbelsäule. Bakary J. erzählt, dass er aufgrund der Schmerzen mehrmals im Badezimmer kollabiert sei. Panikattacken und Flashbacks hat er noch immer, "aber ich kann nicht 24 Stunden Medikamente nehmen", sagte er.

Noch immer benötige er psychotherapeutische Behandlung, es sei sehr schwierig, unter diesen Voraussetzungen einen Job zu finden. Mehrere beauftragte Psychiater sind der Meinung, dass Bakary J. an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet.

Monatliche Rente

110.000 Euro Schadenersatz seien nicht ausreichend, die Anwälte verlangen weitere 384.000 Euro und eine monatliche Rente von 1.000 Euro. Die Republik soll für allfällige zukünftige Folgen der Misshandlung haften.