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Baldwin-Stalkerin muss 30 Tage ins Gefängnis

Heute Redaktion
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Fake-Knalleffekt im Baldwin-Stalkerprozess: Die kanadische Schauspielerin, welche von Hollywood-Star Alec Baldwin wegen Belästigung angezeigt wurde, muss nun für 30 Tage ins Gefängnis. Das hat ein Gericht in New York entschieden. Allerdings muss die Dame nicht wegen ihrer mutmaßlichen Stalker-Tendenzen ins Kittchen, sondern wegen wiederholter Prozess-Störung.

muss nun für 30 Tage ins Gefängnis. Das hat ein Gericht in New York entschieden. Allerdings muss die Dame nicht wegen ihrer mutmaßlichen Stalker-Tendenzen ins Kittchen, sondern wegen wiederholter Prozess-Störung.

Sabourin schickte ihm demnach massenhaft Liebesbekundungen per E-Mail und tauchte unter anderem ungebeten in seiner Wohnung im New Yorker Stadtteil Manhattan auf.

Sie behauptet, sie habe mit Baldwin einige Monate lang eine Affäre gehabt - nach einem Abendessen und einer "sehr romantischen Nacht" in einem New Yorker Hotel. "Er verdient Millionen damit, auf der Leinwand Frauen zu verzaubern. Er ist der beste Charmeur der Welt", sagte Sabourin. Baldwin gibt dagegen an, die Schauspielerin nach dem Abendessen nie wiedergesehen zu haben.

Sabourin räumte vor Gericht zwar ein, Baldwin und seiner Frau mehrmals aufgelauert zu haben, von angeblichen aggressiven Tendenzen distanzierte sie sich jedoch. "Ich bin nervig, aber ich bin nicht aggressiv", sagte sie.

Wegen der Belästigungsvorwürfe drohen ihr übrigens insgesamt bis zu 90 Tage Haft.