Österreich

29 Schüsse: Nur Geldstrafe für FPÖ-Mann

Jener Ex-FPÖ-Kommunalpolitiker, der von seinem Balkon aus 29 Mal in die Büsche schoss, muss wohl nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Heute Redaktion
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In Bergheim bei Salzburg fielen Schüsse.
In Bergheim bei Salzburg fielen Schüsse.
Bild: Google Maps

Jener FPÖ-Kommunalpolitiker, der am Freitagvormittag von seinem Balkon aus mit einer Pistole 29 Mal in die Büsche schoss, wird wohl ohne strafrechtliche Konsequenzen davonkommen.

Der Mann, der nach dem Vorfall unverzüglich aus der Partei ausgeschlossen wurde, soll sich dabei Bundespräsident Alexander Van der Bellen und Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz vorgestellt haben. Als Motiv nannte er unter anderem seine Wut, dass Herbert Kickl als Innenminister abgesetzt wurde.

Busch-Schüsse sind keine Straftat

Am Montag wurde nun bekannt, dass der Mann "nur" mit einer Verwaltungsstrafe rechnen muss, der Vorfall dürfte ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben.

Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, sagte am Montag zu den "Salzburger Nachrichten", dass der Mann nach derzeitigem Erkenntnisstand kein strafrechtliches Delikt erfüllt hätte.

"Durch die Schüsse wurden keine konkreten Personen gefährdet - wie es etwas der Tatbestand der Gefährdung der körperlichen Sicherheit verlangt", so Neher. Nach der Verhaftung des Mannes habe es auch keine Zwangsmaßnahmen gegeben.

Geldstrafe

Einen Gerichtsprozess hat der Mann also nicht zu befürchten. Sehr wohl aber eine Geldstrafe. Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung hat wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eine Anzeige eingebracht. Auch eine Störung der öffentlichen Ordnung könnte ihm zur Last gelegt werden.

Was der 57-Jährige definitiv schon hat, ist ein vorläufiges Waffenverbot. Seine Waffen - ein Revolver, ein Gewehr und eine Schreckschusspistole - musste er mitsamt Munition abgeben.

Hass-Poster auch vom Haken

Damit ist auch jener Hass-Poster fein raus, der die Balkon-Schüsse von Berheim auf Facebook gutgeheißen hatte. "Schade, dass er Van der Bellen nicht getroffen hat", postete er unter anderem. (Lesen Sie hier mehr dazu!)

Auch dieser Mann, ein Pensionist, muss nichts befürchten. Es gibt zwar das Delikt des "Gutheißens von mit Strafe bedrohten Handlungen" - das ist hier aber wirkungslos. Denn das Schießen vom Balkon ist offenbar im konkreten Fall nicht strafbar. (csc)

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