Österreich

Ballett-Tänzer muss nicht zum Heer!

Heute Redaktion
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Er ist topfit, doch beim Bundesheer muss er nicht antanzen: Ein Wiener Ballett-Profi (21) klagte gegen die Einberufung zum Präsenzdienst und bekam nun vom Verwaltungsgerichtshof recht.

Laut Gutachten würde die sechsmonatige Heeres-Ausbildung die Trainingserfolge des Dancing-Stars stören. Das Gericht sah das genauso und befreite den Mann auch vom Zivildienst.

Der Bund muss dem Staatsopern-Schüler 1.326 Euro Verfahrenskosten erstatten. Laut "Krone" muss der Tänzer alle drei Jahre beweisen, dass er aktiv ist, damit die Befreiung aufrecht bleibt.