Politik

"Bande" in ZiB: FPÖ-Chef Kickl zwingt ORF in die Knie

Die FPÖ ging gerichtlich gegen eine Formulierung im ZiB-Magazin vor – und bekam vor dem Handelsgericht in erster Instanz Recht.

Newsdesk Heute
Herbert Kickls FPÖ obsiegte gegen den ORF vor Gericht und erhält rund 4.000 Euro.
Herbert Kickls FPÖ obsiegte gegen den ORF vor Gericht und erhält rund 4.000 Euro.
Gilbert Novy / KURIER / picturedesk.com, Helmut Graf

Ein Wort ließ im Mai 2022 in einer Kurzausgabe der Zeit im Bild die Wogen hochgehen. Ein Beitrag behandelte die zahlreichen Ministerwechsel der vergangenen Jahre. Die FPÖ-Minister – darunter auch der jetzige FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl wurden als "Regierungsbande" bezeichnet. 

4.000 Euro für Kickl

Die heimische Medienbehörde KommAustria erkannte darin einen Verstoß des öffentlich-rechtlichen Senders gegen das im ORF-Gesetz festgeschriebene Objektivitätsgebot. Herbert Kickl klagte den ORF daraufhin wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung – und bekam nun erstinstanzlich Recht.

Der ORF muss Kickl und der FPÖ knapp 4.000 Euro bezahlen – das 14-seitige Urteil liegt "Heute" vor.  Auszug daraus: „Der ORF wurde schuldig erkannt, es bei sonstiger Exekution ab sofort zu unterlassen, die unwahre Behauptung des Inhalts, der Kläger (Herbert Kickl) wäre Teil einer Regierungsbande und/oder sinngleiche Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten.“

Kickls Ruf geschädigt

Als Begründung heißt es: „Im Gesamtzusammenhang und unter Bezugnahme auf die Ibiza-Affäre, mit der der Kläger nichts zu tun hatte, ist die Äußerung so zu verstehen, dass dem Kläger unterstellt wird, Teil einer kriminellen Verbindung zu sein. Damit wird der Kläger unrichtigerweise eines unehrenhaften Verhaltens bezichtigt und sein Ruf als Politiker geschädigt.“

"Schallende Ohrfeige für ORF"

FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker zeigte sich in einem Statement gegenüber "Heute" mit dem Urteil zufrieden: "Freie Meinungsäußerung muss sein – aber in diesem Fall hat der ORF die Grenzen strafloser Kritik an einem Politiker deutlich überschritten. Das Gericht sah es auch als gegeben an, dass beim ORF eine Wiederholungsgefahr besteht, weshalb auch der Unterlassungsanspruch anerkannt wurde."

FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker 
FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker 
Screenshot ORF

Dies sei "eine schallende Ohrfeige für die vermeintlich unabhängige ORF-Redaktion". Nachsatz: "Wie 'unabhängig' dieser ORF ist, zeigte ja erst vor wenigen Monaten die Auswertung, dass Politiker von ÖVP und Grünen fast 70 Prozent der Redezeit in der meistgesehenen Nachrichtensendung des Landes bekommen. Dass dann am Mittwoch der ORF just während der Rede von Herbert Kickl auf ORF2 in die Werbung ging, passt da ebenfalls gut ins Bild."

"Käme Selbstanklage gleich"

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der ORF hat vier Wochen lang Zeit, gegen den Richterspruch zu berufen. "Wenn der ORF das tut, bedeutet das allerdings nicht mehr, als offenbar auch in Zukunft Verstöße gegen das Objektivitätsgesetz zu planen. Das käme einer Selbstanklage gleich. Und quasi als Belohnung bekommt der ORF dann auch noch die Haushaltsabgabe", donnerte FPÖ-Mediensprecher Hafenecker.

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    Herbert Kickl war am Montag zu Gast im Sommergespräch bei Susanne Schnabl.
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