Österreich

Bande lockte Firmen drei Mio. Euro heraus

Heute Redaktion
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Eine Bande lockte Firmen mit einem privaten Internet-Firmenregister Geld heraus, indem sie in Schreiben vorgaben, die amtliche Gebühr für eine Eintragung in das Firmenbuch einzuheben. Drei Männer wurden in St. Pölten verurteilt, zwei müssen ins Gefängnis. Die Angeklagten wurden aber nicht wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, sondern wegen Sachwuchers schuldig gesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die insgesamt sieben Angeklagten schufen vor zwölf Jahren ein privat angelegtes Internet-Firmenregister, das dem amtlichen Firmenbuch ähnelte. Zwischen 2001 bis 2007 wurden Personen und Unternehmen, die vor kurzem eine Änderung oder Neueintragung im Österreichischen Firmenbuch durchgeführt hatten, angeschrieben. Ein Formular mit neuem Firmenbuchausdruck und ein Erlagschein lag bei.

1.500 Fälle kamen zur Anklage

Laut Anklage sollte mit dem Schreiben. der Eindruck erweckt werden, dass es sich dabei um die amtliche Eintragungsgebühr handelte. Die Staatsanwaltschaft warf der international tätigen Gruppe schweren gewerbsmäßigen Betrug vor und sprach von mehr als 4.000 Geschädigten, von denen 1.500 Fälle zur Anklage kamen.

Der Vorwurf des Betrugs war laut vorsitzendem Richter Markus Pree nicht gegeben, die Urteile wurden wegen Sachwuchers gefällt. Das bedeutet, dass die Unerfahrenheit einer Person gewerbsmäßig ausgebeutet wird, indem einer anderen Person durch eine Leistung ein Vermögensvorteil versprochen wird, der nicht im Verhältnis zur erbrachten Leistung steht.

"Betrug liegt nur dann vor, wenn in einem Angebot etwas Unwahres behauptet wird. Das ist im gegenständlichen Schreiben nicht erkennbar", sagte Richter Pree in seiner Urteilsbegründung. Man müsse schon "sehr schwach" sein, wenn man der Wortinterpretation des Angebots nach glaube, dass dieses vom Firmenbuchgericht käme.

Ein deutscher Angeklagter wurde freigesprochen, zwei weitere Beschuldigte wurden zu je zwei Jahren Freiheitsstrafe, davon sieben Monate unbedingt, verurteilt. Für den vierten Beschuldigten gab es sechs Monate bedingt. Die beiden Hauptbeschuldigten sind flüchtig.

Drei Millionen Euro Schaden

Hinsichtlich des Strafausmaßes merkte der Richter an, dass im Fall des Freispruchs weder Betrug noch Sachwucher vorlägen. Der Angeklagte habe lediglich als "Zahlstelle" fungiert. Bei den drei anderen Beschuldigten habe das Schadensausmaß von insgesamt rund drei Millionen Euro erschwerend gewirkt und daher zu Freiheitsstrafen geführt.