Politik

Bandion-Ortner könnte wieder als Richterin arbeiten

Heute Redaktion
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Die ehemalige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner könnte nach ihrem Rückzug aus dem umstrittenen Abdullah-Zentrum wieder als Richterin am Wiener Straflandesgericht anfangen. Ob sie das vorhat, war am Montag nicht zu erfahren. Noch offen ist, ob es ein Disziplinarverfahren wegen ihrer Aussagen im vergangenen Herbst geben wird.

Am Wochenende hatte Bandion-Ortner ihren Rücktritt als Vizegeneralsekretärin des von Saudi-Arabien finanzierten Abdullah-Zentrums für Interreligiösen Dialog (KAICIID) angekündigt. Dieses steht derzeit in der Kritik, weil es Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien nicht verurteilt.
Bandion-Ortner ist nach wie vor ernannte und unversetzbare Richterin des Landesgerichts für Strafsachen Wien, wie das Oberlandesgericht Wien, mitteilte.

Bandion derzeit karenziert

Wie schon während ihrer Zeit als Justizministerin und später für ihre Tätigkeit an der "International Anti-Corruption Academy" (IACA) in Laxenburg ist Bandion-Ortner derzeit karenziert - auf ihren Antrag und gegen Entfall ihrer Bezüge. Dieser Karenzurlaub dauert noch an, die Bezüge durch die Justiz sind eingestellt, hieß es am Montag.
Sobald das Dienstverhältnis beim KAICIID endet, kann Bandion-Ortner ihren Dienst als Richterin antreten, oder sie beantragt eine weitere Karenzierung. Das ist immer wieder möglich und wird in der Regel von der Dienstbehörde auch genehmigt, außer es spricht etwa akuter Richtermangel dagegen, was derzeit aber nicht der Fall zu sein scheint.

OLG liegt keine Bandion-Entscheidung vor

Dem OLG Wien liegen jedenfalls noch "keine Erklärungen" von Bandion-Ortner vor, erklärte ein Sprecher. Wofür sie im Falle ihres Dienstantritts als Richterin des Straflandesgerichts zuständig wäre, entscheide ausschließlich ein unabhängiger richterlicher Senat. Ihr Dienstverhältnis beim KAICIID soll mit Monatsende beendet sein.

Nach wie vor droht Bandion-Ortner ein Disziplinarverfahren wegen ihrer Aussagen in einem "profil"-Interview, wo sie unter anderem sagte, dass in Saudi-Arabien nicht jeden Freitag geköpft werde. Am 26. Februar tritt der Disziplinarsenat des OLG Graz zusammen, um den Fall zu besprechen.