Ein 68-jähriger Rentner zeigt sich richtig verärgert - über sich, aber dann vor allem auch auf eine 25-Euro-Gebühr, die ihm seine langjährige Hausbank verrechnete.
Und das kam so: Am 6. Juni tätigte der Mann in seiner Raika-Bankstelle im Bezirk Neunkirchen eine Überweisung (an den ungarischen Autobahnbetreiber) - er wollte 15,64 Euro überweisen, vergaß aber die Kommastellen und überwies 1.564 Euro.
„Mir ist der Fehler zum Glück gleich aufgefallen“, er wandte sich sofort an eine Mitarbeiterin der Bank, die sogleich den Fehler korrigierte: „Innerhalb einer Minute, das hat tadellos geklappt“, so der 68-Jährige.
Sein Ärger betrifft eine Abbuchung seitens der Raiffeisenbank am 31. Juli, sein Konto wurde mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,44 Euro belastet. „Für den kleinen Fehler, der im Moment korrigiert wurde, werden mir eineinhalb Monate später 25,44 Euro abgezogen. Das ist sehr ärgerlich“, so der Bankkunde.
Er sei seit Jahrzehnten, etwa ab dem Jahr 1970 bei der Raika dabei, nun überlege der Niederösterreicher sogar die Bank zu wechseln.
Sind 25,44 Euro Bearbeitungsgebühr üblich für eine Korrektur einer Überweisung?
"Heute" fragte bei der Raiffeisen-Pressestelle nach. "Aufgrund des in Österreich geltenden gesetzlichen Bankgeheimnisses (§ 38 BWG) sind wir daran gehindert, Auskünfte zu Anfragen betreffend Kundenbeziehungen zu geben. Das bedeutet auch, dass wir keine Auskunft an Dritte darüber geben dürfen, ob jemand Kunde bei uns war bzw. ist", so eine Sprecherin.
Für Rückbuchungen fehlerhafter SEPA-Zahlungen bei der RLB NÖ-Wien gelte aber allgemein: "Eine SEPA Zahlung wird in der Regel (nach allen erforderlichen Prüfungen) sofort verarbeitet. Daher ist eine Korrektur einer SEPA Zahlung nicht möglich, es muss in den meisten Fällen ein Betragsrückruf gestartet werden. Für diesen Prozess, der manuell angestoßen werden muss, fallen Spesen an. Diese sind je nach Bank unterschiedlich und jeweils im entsprechenden Schalteraushang vermerkt."