30 Jahre lang war die damals 79-Jährige bereits Kundin einer Bank-Austria-Filiale in Graz. Die Pensionistin hatte ihr Geld in Sparbüchern angelegt. Vor drei Jahren wurde die Frau schließlich von Bank-Mitarbeitern angesprochen, ob sie ihr Geld nicht gewinnbringender anlegen wolle.
Der Grazerin wurde eine "flexible Vorsorge" in Form einer Lebensversicherung vorgeschlagen: Diese bringe bessere Zinsen als Sparbücher, gleichzeitig könne die Kundin jederzeit auf das investierte Geld zugreifen, berichtet die steirische Arbeiterkammer in einer Aussendung. Was die Pensionistin aber nicht wusste und ihr die Bank-Mitarbeiter auch nicht mitteilten: Die Laufzeit der Versicherung betrug 35 (!) Jahre, die Auszahlung ohne steuerliche Nachteile zu haben, war frühestens nach zehn Jahren möglich.
Die 79-Jährige glaubte den Versprechungen und zahlte 50.000 Euro ein. Zwei Jahre später erkrankte sie und benötigte dringend das investierte Geld. Als sie die Versicherung auflöste, erhielt sie jedoch nur 45.000 Euro zurück. Den Verlust in Höhe von 5.000 Euro verlangte die Frau von ihrer Bank zurück, da sie nie über die Nachteile einer vorzeitigen Auflösung aufgeklärt worden war. Doch die Bank beharrte darauf, alles richtig gemacht zu haben. Die Grazerin wandte sich daher an die Arbeiterkammer.
"Eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 35 Jahren ist kein passendes Anlageprodukt für eine fast 80-Jährige", AK-Konsumentenschützerin Sandra Battisti klar. Die Frau sei außerdem falsch beraten worden, da weder das eingezahlte Kapital stets verfügbar war, noch die Versicherung bessere Zinsen als ein Sparbuch gebracht hätte. Die Arbeiterkammer (AK) klagte die Bank, das – noch nicht rechtskräftige – Urteil: Die Bank muss der Grazerin den gesamten Schaden von fast 5.000 Euro ersetzen.