Krimi in Favoriten

Bankberater vor Gericht: Kundin um 76.500 Euro gebracht

Im Hotspot-Bezirk Favoriten soll die Banking-App einer Kundin manipuliert worden sein. Zwei Bankmitarbeiter und ein Bekannter standen nun vor Gericht.
Wien Heute
04.09.2024, 06:00
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Zwei Bankberater (23, 23) und ein mutmaßlicher Helfer (26) sollen eine Kundin in Favoriten um insgesamt 76.500 Euro gebracht haben – Dienstag (3.9.) nahm das Trio auf der Anklagebank Platz. "Schwerer Diebstahl" lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Limit auf 80.000 Euro erhöht

Der Hauptangeklagte wurde von der Bank bereits nach Bekanntwerden der Vorwürfe freigestellt. Die Verdächtigen sollen das Online-Banking der Kundin nicht nur auf ihrem persönlichen Handy sondern auch auf einem Samsung-Telefon eines 26-jährigen Helfers aktiviert haben. Zuerst wurde das Limit für die Bankomatkarten-Behebung von dem Zweitangeklagten angeblich auf 80.000 Euro erhöht.

"Mitarbeiter notierte Bank-Daten"

Die beiden ehemaligen Bank-Kollegen bekannten sich "nicht schuldig". Es habe Probleme mit dem Aktivierungscode der Banking-App gegeben, so der Hauptangeklagte. Er habe dann die App mit der Kundin gemeinsam aktiviert. Das Opfer gab in der Einvernahme an, der Bank-Mitarbeiter habe dabei ihre Kontodaten notiert und "ein Handy in Verwendung" gehabt. Kurz darauf wurde das Online-Banking der Dame dann auch noch auf einem anderen Handy aktiviert. Dieses soll mutmaßlich dem 26-jährigen Angeklagten gehört haben.

76.500 Euro abgehoben

Am 23.11. wurden laut Staatsanwaltschaft insgesamt 76.500 Euro von dem Konto der ahnungslosen Bankkundin abgehoben. Verdächtig für die Richterin: Der Hauptangeklagte rief seinen Bank-Kollegen in der Nacht auf den 24.11. insgesamt zwölf Mal an. "Ich war alleine im ersten Bezirk und wollte fortgehen", rechtfertigte sich dieser. Nachdem die Polizei Ermittlungen aufnahm, löschten beide ihre Chat- und Handyverläufe, so die Richterin. "Ein Zufall, ich wollte das Handy verkaufen", meinte der Erstangeklagte.  Urteile am Dienstag: 15 Monate bedingt für den Erstangeklagten, 6 Monate bedingte Haft für den Drittangeklagten. Der Zweitangeklagte wurde freigesprochen – nicht rechtskräftig. Für alle drei Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung!

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 04.09.2024, 16:59, 04.09.2024, 06:00