Wirtschaft

Banken dürfen befristete Sparbücher nicht kündigen

Zu Beginn des Jahres kam es zu Kündigungen von Sparbüchern der Immo-Bank. Diese sollen aber nicht zulässig gewesen sein.

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Nach einer Klausel in den Sparbuch-Bedingungen hätte die Bank das Recht haben sollen, Sparbücher innerhalb eines Monats grundlos zu kündigen. So eine Kündigung sei für den Kunden aber benachteiligend, weshalb das Handelsgericht die Klausel für unzulässig betrachtete.

Anfang des Jahres kam es durch den Zusammenschluss des Geschäftsbetriebs der Immo-Bank mit der Bawag PSK kam es Anfang des Jahres 2017 zu Kündigungen von Sparbüchern der Immo-Bank. Der Verein für Konsumenteninformation klagte daher gegen die Immo-Bank AG und bekam von Handelsgericht Wien Recht.

Schalteraushang reicht nicht als Information

„Bei einem gebundenen Sparbuch rechnet der Sparer nicht damit, dass die Bank ein Kündigungsrecht ohne Grund hat; er vertraut vielmehr darauf, dass er für die gesamte vereinbarte Laufzeit die ausgemachten Zinsen erhält", sagt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

Das Handelsgericht erklärte es auch für unzulässig, dass die Banken rechtlich bedeutsame Erklärungen nur in Wiener Zeitungen oder am Schalteraushang bekannt machten. In einer weiteren Klausel brauchte es deshalb keine direkte schriftliche Verständigung, um das Sparbuch zu kündigen. Das urteil ist nicht rechtskräftig.

(slo)