Wirtschaft

Banken müssen Kunden Zinsen zurückzahlen

Österreichs Höchstgericht hat entschieden, dass Banken negative Kreditzinsen an Kunden weitergeben müssen.

Heute Redaktion
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Teures OGH-Urteil: Banken müssen zu viel kassierte Kreditzinsen retournieren.
Teures OGH-Urteil: Banken müssen zu viel kassierte Kreditzinsen retournieren.
Bild: Fotolia

Zigtausende Kreditnehmer in Österreich dürfen sich wohl demnächst über ein unerwartetes Geldgeschenk freuen. Grund ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, wonach Banken die Vorteile von Negativzinsen auch an die Kunden weitergeben müssen.

Verfahren zog sich über Jahre

Anlass ist eine bereits vor Jahren von der Arbeiterkammer Tirol angestrengte Verbandsklage gegen die Hypo Tirol. Die hatte laut AK den Standpunkt vertreten, dass auch bei negativem Referenzzinssatz (Libor, Euribor) in jedem Fall wenigstens der vereinbarte Aufschlag zu zahlen sei.

Beispiel: Bei einem negativen Liborwert von –0,8 Prozent und einem vereinbarten Aufschlag von einem Prozent müsste der Kreditnehmer nach Adam Riese nur noch 0,2 Prozent Sollzinsen (Summe aus Libor bzw. Euribor und Aufschlag) im Jahr bezahlen. Praktisch hätte die Bank aber im vorliegenden Beispiel immer zumindest ein Prozent Zinsen kassiert.

Jetzt sind sogar zinsenlose Kredite möglich

Laut jetzigem OGH-Urteil ist das jedoch illegal. Denn: "Eine einseitige Begrenzung der Zinsgleitklauseln nach unten, durch die für die Beklagte immer mindestens eine Zinszahlung in Höhe des vereinbarten Aufschlags erhalten bliebe ohne eine gleichzeitige Begrenzung nach oben, ist nicht zulässig."

Allerdings müssen Banken Kunden künftig auch kein Geld für Kredite bezahlen. Im besten Fall dürfen sich Häuslbauer und Co über einen Zinsatz von Null, also ein zinsenloses Darlehen, freuen.

Das sind die Folgen des Urteils

Die Konsequenzen des aktuellen OGH-Urteils betreffen übrigens nicht nur die Hypo Tirol, sondern alle Banken, die bei variabel verzinsten Krediten den Zinsindikator einseitig bei 0 Prozent „eingefroren" haben bzw. ihren Kreditnehmern immer einen Mindestzinssatz in Höhe des vereinbarten Aufschlages verrechnet haben.

Die AK geht davon aus, dass die Geldinstitute nun von sich aus reagieren und ihren Kunden zu viel bezahlte Zinsen rücküberweisen bzw. gutschreiben. Alternativ hat die Arbeiterkammer Tirol einen Musterbrief online gestellt, mit dem Institute zur Überprüfung und Korrektur aufgefordert werden. Hat all das keinen Erfolg, wollen die Konsumentenschützer neuerlich klagen.

Alle Infos inklusive Musterbrief gibt es auf der Seite der Arbeiterkammer Tirol. (bart)