Wirtschaft

Bankomatgebühr: Sozialminister klagt BAWAG

Heute Redaktion
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Die BAWAG drängt Kunden mit günstigen Kontos zum Umstieg auf teurere Optionen - Sozialminister Alois Stöger (SP) lässt die Bank nun über den Verein für Konsumentenschutzinformation (VKI) klagen.

Die BAWAG drängt Kunden mit günstigen Kontos zum Umstieg auf teure Optionen - Sozialminister Alois Stöger (SP) lässt die Bank nun über den Verein für Konsumentenschutzinformation (VKI) klagen.
 will die BAWAG die Konten von rund 20.000 Kunden in neue "KontoBoxen" umwandeln, bei denen Geldabheben an Bankomaten 0,39 Euro kostet. Sozialminister Stöger kündigte nun eine Verbandsklage über den VKI an: Das Vorgehen des Geldinstituts sei "klar gesetzwidrig".

Wie Medien am Freitag mit Bezug auf die APA berichteten, geht es Stöger um zwei Punkte: Erstens habe die BAWAG die 20.000 Konsumenten nicht ausreichend über Mehrkosten informiert - ein Verstoß gegen das Transparenzgebot im Konsumentenschutzgesetz. 

Zweitens müsse die BAWAG gemäß dem Zahlungsdienstegesetz bei Vertragsänderungen eine Ankündigungsfrist von zwei Monaten einhalten.

BAWAG weist Kritik an Gebühr zurück

Die BAWAG stritt unterdessen ab, dass es sich bei den Kosten um eine Bankomatgebühr handelt. Argument: Die Kosten für das Geldabheben seien Entgelte der kontoführenden Bank und nicht des Geldautomatenbetreibers und daher keine Bankomatgebühr im eigentlichen Sinn.  

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