Wirtschaft

Bankomatgebühren dürfen wieder kassiert werden

Heute Redaktion
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(Symbolbild) Ein Verbot von Bankomatgebühren ist nicht verfassungskonform.
(Symbolbild) Ein Verbot von Bankomatgebühren ist nicht verfassungskonform.
Bild: iStock

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass ein Verbot für Banken, ihren Kunden Behebungen bei Drittanbietern zu verrechnen, nicht verfassungskonform ist. Der Finanzminister hat bereits reagiert.

Wie der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Freitag in einer Aussendung mitteilte, hat er das seit Jänner geltende Verbot von Bankomatgebühren als verfassungswidrig erachtet.

In seinem Erkenntnis vom 9. Oktober 2018 anerkennt der Gerichtshof zwar, dass die angefochtenen Regelungen dem Verbraucherschutz dienen und damit im öffentlichen Interesse gelegen sind. Jedoch gibt er der Klage der 485 betroffenen Kreditinstitute recht.

Banken klagten und bekamen teilweise recht

Die Banken sahen in dem Verbot einen Verstoß gegen ihr Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums. Ihnen missfällt, dass die kontoführende Bank Gebühren und Entgelte übernehmen muss, die Betreiber unabhängiger Geldausgabeautomaten verlangen. Die Firma Euronet kassiert - als einziger Anbieter - seit dem Sommer 1,95 Euro pro Abhebung.

Die Banken müssen die Kosten für eine Abhebung bei Bankomaten von Drittanbietern jeweils eigens mit dem Kunden ausverhandeln. Die Aufhebung des Verbots gilt ab sofort.

Finanzminister Hartwig Löger dazu: „Die Befürchtungen haben sich heute bewahrheitet, dass ein Gesetz kurz vor der Wahl Unschärfen aufweisen kann. Das Wichtigste ist jetzt volle Transparenz für Kunden. Daher sind die Markteilnehmer gefordert nachvollziehbare Produkte und Modelle anzubieten, die eine vernünftige Entscheidung für Konsumenten ermöglichen. Das bedeutet, dass es keine versteckten Gebühren geben darf und Kosten klar gekennzeichnet sein müssen. Sollte die Anwendung von den Marktteilnehmern unzufriedenstellend umgesetzt werden, behalten wir uns vor, in dem Bereich konkretere Anforderungen zu formulieren."

(red)