Wien

Bankräuber gab Beute für Rolex, Chanel und Schampus aus

Der 32-Jährige gab sich gegenüber seiner Freundin als wohlhabend aus. Um die Illusion zu bewahren, griff er zur "Glock 17".

Clemens Pilz
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Der Angeklagte mit Anwalt Nikolaus Rast.
Der Angeklagte mit Anwalt Nikolaus Rast.
Denise Auer

Ein Bankräuber mit Manieren? Er zog seine Glock-Pistole, repetierte und zielte auf die Kassierin: "Entschuldigen Sie, ich muss das jetzt machen." Dann ließ der "höfliche" Pistolero den Safe öffnen und stopfte seine Tasche mit Geldscheinen voll, bis kein Cent mehr darin Platz hatte. Mit 240.500 Euro flüchtete er aus der Filiale in Wien-Landstraße, versteckte die Beute im Kellerabteil seiner Freundin und fuhr schnurstracks zu einem Nobel-Juwelier in der Wiener Innenstadt.

Dort ließ der 31-Jährige 24.000 Euro für eine Rolex Yachtmaster-Uhr springen – und das war erst der Anfang. Zwischen dem Raub Mitte Oktober und der Festnahme im November 2021 gab er 170.00 Euro für Mode (etwa ein Kostüm von Chanel, einen Mantel von Louis Vuitton), Champagner und einen Flachbild-Fernseher aus. Alles, um seine Freundin, die von dem Bankraub nichts wusste, mit Geschenken zu überhäufen und an sich zu binden, gestand der Linzer am Donnerstag vor dem Landesgericht Wien. Seine Mutter habe ihn als Kind verlassen, seither leide er unter Verlustangst, begründete der Angeklagte die Tat.

Luxus-Leben trotz hoher Schulden

Er habe ein Doppelleben geführt, sich selbst gegenüber anderen immer als etwas Besseres dargestellt. Nach der Scheidung von seiner Frau, die ihn betrogen habe, und einer weiteren Trennung, habe er sich unsterblich in eine neue Frau verliebt. Diese habe er ihm Glauben gelassen, finanziell gut dazustehen. Tatsächlich häufte der Angeklagte Schulden im Umfang von mehr als 40.000 Euro an und verdiente als Autopfleger rund 2.000 Euro pro Monat. Um die Illusion aufrechtzuerhalten, habe er keinen anderen Weg gesehen, als eine Bank zu überfallen. Den Großteil der Beute habe er nicht für sich selbst, sondern für die Frau ausgegeben. Urteil: 5 Jahre Haft, rechtskräftig.