Oberösterreich

AK Wels hilft Barkeeper, erstreitet 4.290 Euro

Nach der Kurzarbeit folgte für einen Barkeeper aus Oberösterreich die Kündigung - trotz Kündigungsschutz. Die AK Wels schritt ein, erstritt 4.290 € 

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(Symbolbild).
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iStock

Gerade in den Anfangszeiten der Corona-Krise liefen die Telefone der AK OÖ heiß. Kurzarbeit, die Angst vor Jobverlust und Probleme bei der Organisation der Kinderbetreuung forderten die Mitarbeiter der telefonischen Beratung. Das zeigte sich auch bei den Anruferzahlen der Arbeiterkammer Wels.

Von Jahresbeginn bis zum Shutdown Mitte März meldeten sich 1.331 Anrufer in der Bezirksstelle. In den darauffolgenden Monaten bis Ende Mai waren es schon beinahe drei Mal so viele, nämlich 3.849. 

Wels von Corona schwer getroffen
Mit Stand Ende Juni waren beim AMS 5.647 Personen als arbeitslos vorgemerkt. Das sind um 2.066 Personen bzw. fast 58 Prozent mehr als im Juni 2019. Der Höhepunkt wurde im März erreicht - mit 1.943 Arbeitslosen im Bezirk Wels.  

Auch der Fall eines Barkeepers ereichte die Experten der Arbeiterkammer. Nachdem der Nachtclub, in dem der Mann arbeitete, geschlossen wurde, wurde er in Kurzarbeit geschickt. Ab März wurde schließlich kein Lohn mehr ausbezahlt, weshalb sich der Barmann Anfang Mai an die Arbeiterkammer wandte. Die forderte den Arbeitgeber auf, die offenen Zahlungen zu begleichen - was der Betrieb auch tat. 

Allerdings folgte kurz darauf die Kündigung des Mannes. Dabei besteht während der Kurzarbeit und im ersten Monat danach ein Kündigungsschutz für alle Arbeitnehmer. Die Arbeiterkammer wurde erneut aktiv, forderte für den Barkeeper den durch die Kündigung entgangenen Lohn für Mai und Juni ein und machte auch eine Kündigungsentschädigung geltend. 

Ergebnis: der Arbeitgeber muss dem Barkeeper 4.290 Euro ausbezahlen.