Hackbeil-Attacke

Bart ausgerissen: WG-Kollege fast den Schädel gespalten

Ein Streit in einer Zeitungszusteller-WG artete im Oktober aus: Ein 46-Jähriger spaltete seinem Mitbewohner fast den Schädel – Freispruch!

Thomas Peterthalner
Bart ausgerissen: WG-Kollege fast den Schädel gespalten
Der Angeklagte (46) im Großen Schwurgerichtssaal in Wien.
Denise Auer

Ein gebürtiger Inder musste sich am Mittwoch vor Gericht in Wien verantworten. Rana L. (46, Name geändert) soll am 22.10.2023 in Wien-Floridsdorf mit einem Hackbeil auf einen seiner drei Mitbewohner eingeschlagen haben. Der 29-Jährige trug laut Anklage eine Abhebelung eines Knochenbeins vom Stirnbein und eine schwere Schädelverletzung davon. Er hätte sterben können – Mordversuch lautete die Anklage. 

Haare ausgerissen

Am 22.10.2023 kehrten die vier Zeitungszusteller nach ihrer Arbeit in den frühen Morgenstunden in ihre Wohnung in Wien-Floridsdorf zurück. Wie schon einige Male zuvor, kam es zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer. Rana L. vermutete, dass sein WG-Kollege Lebensmittel von ihm stahl. Die Auseinandersetzung wurde immer hitziger, Dieser Streit mündete in einer Rauferei, der Mitbewohner packte Rana L. an seinen Kopf- und Barthaaren, riss ihm ein Büschel Haare aus. Der 46-Jährige achtet laut Anklage als Sikh sehr auf seine Haare und rastete völlig aus.

Mit Hackbeil attackiert

Der Mann schnappte sich ein Hackbeil mit einer Klingenlänge von 18 Zentimetern. Dann soll der seinem Widersacher damit auf den Schädel geschlagen haben. "Für Sikh sind Haare heilig", so der Staatsanwalt zum möglichen Motiv des Inders. Nach der Attacke sperrte sich Rana L. in einem Zimmer ein. Das Opfer rannte schwer verletzt und blutüberströmt auf die Straße, Polizisten riefen gegen 7 Uhr früh die Rettung. Der 29-Jährige wurde in ein Spital gebracht.

War es Notwehr?

Laut Gutachter war der Angreifer zurechnungsfähig. Laut Anwalt Andreas Reichenbach soll sein Mandant "in Notwehr" gehandelt haben. Der 29-Jährige habe "ihn wirklich malträtiert". Dem 46-Jährigen drohte bis zu lebenslange Haft. Doch vor Gericht gab es Mittwochnachmittag eine Überraschung: Die Geschworenen glaubten die Notwehr-Theorie. Der Angeklagte wurde freigesprochen – nicht rechtskräftig!

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    APA/Picturedesk

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein 46-jähriger Zeitungszusteller steht in Wien vor Gericht, weil er verdächtigt wird, seinem Mitbewohner in einer WG mit einem Hackbeil fast den Schädel gespalten zu haben
    • Ein Streit über gestohlene Lebensmittel eskalierte, der Angeklagte gab an, in Notwehr gehandelt zu haben, während das Opfer schwere Verletzungen erlitt und laut Anklage in Lebensgefahr schwebte
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