Oberösterreich

Bauchstiche: 30 Monate teilbedingt für Ukrainerin 

Jene Ukrainerin, die ihren Freund (50) mit dem Messer schwer verletzt haben soll, wurde zu 30 Monaten Haft (zehn unbedingt) verurteilt.

Teilen
Die Beschuldigte soll auf ihren Lebensgefährten eingestochen haben.
Die Beschuldigte soll auf ihren Lebensgefährten eingestochen haben.
fotokerschi.at/W.M.

Am zweiten Verhandlungstag stand am Mittwoch das Urteil gegen eine Ukrainerin fest. Die 45-Jährige soll, wie berichtet, vergangenen Oktober in Haslach (Bez. Rohrbach) mit einem Messer auf ihren Lebensgefährten eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben. Der Richter verurteilte die Frau zu 30 Monaten Haft (zehn davon unbedingt). 

Die Geschworenen sahen keinen Mordversuch, sondern lediglich absichtlich schwere Körperverletzung. Auf Antrag wurde der Rest der unbedingten Freiheitsstrafe auch noch bedingt nachgesehen. Damit wurde die Angeklagte enthaftet. Sie muss dem Opfer ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 1.200 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Zeitdruck wegen Hochzeit

Schon im Vorfeld des Übergriffs sei es immer wieder zu Handgreiflichkeiten in der Beziehung der beiden gekommen. Donnoch habe man die Hochzeit geplant. Das ging der Beschuldigten aber nicht schnell genug. Weil das Visum der Ukrainierin abzulaufen drohte, habe sie auch schon einen gewissen "Zeitdruck" gehabt.

Am Tattag, dem 16. Oktober, dürfte es im vorangegangenen Streit um Geld, den Alkoholkonsum des Mannes sowie die nach Ansicht der Frau schleppenden Hochzeitsvorbereitungen gegangen sein. 

Mit einem Fleischermesser (Länge der Klinge: 21 Zentimeter) soll die Beschuldigte ihren Lebensgefährten in den Bauch gestochen haben. Am Rücken hat sie ihn laut Anklage dann auch noch mit einem kleineren Messer verletzt. 

Laut Nachbarn, die dem Verletzten zu Hilfe eilten, hat das Opfer immer wieder geschrien: "Die Sau hat mich abgestochen." Zur Tatzeit hatte der Mann 1,4 Promille Alkohol im Blut. Bei der Ukrainerin waren es laut Protokoll sogar 2,38 Promille.

Die Beschuldigte bestritt die Tat bis zum Schluss. Sie glaube, der Mann habe sich die Verletzungen selbst zugefügt, um Geld aus einer Versicherung zu kassieren, meinte die 45-Jährige vor Gericht. 

Laut ihrer Schilderung, habe sie kurz das Bewußtsein verloren. Als sie wieder zu sich gekommen sei, habe ihr Freund die Stichwunden gehabt und sei mit einem anderen Mann in der Wohnung gewesen.