Für gleiche Leistung

Bauern müssen 33 Prozent mehr an Kammer zahlen

Die Landwirtschaftskammer NÖ erhöhte die Kammerumlage für Bauern um 33 Prozent. Dies sorgt für Unmut, denn die Leistungen bleiben gleich.
Tanja Horaczek
28.12.2023, 18:00
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Verärgert zeigt sich der Bauernstand über die Erhöhung der Kammerumlage. Künftig müssen alle Land- und Forstwirte um 33 Prozent mehr an die Landwirtschaftskammer (LKNÖ) zahlen. „Wir müssen schon so genug zahlen und jetzt auch noch das“, so ein Bauer entrüstet. Die Kammer dazu: „Um das Leistungs- und Serviceangebot aufrecht zu erhalten, ist eine Erhöhung der Kammerumlage notwendig.“

Unmut bei Bauern

Alle Land- und Forstwirte zahlen künftig um 33 Prozent mehr Kammerumlage an die Landwirtschaftskammer (LKNÖ). Das wurde in der jüngsten Kammervollversammlung mit der Mehrheit des ÖVP-Bauernbundes beschlossen. Über diese Erhöhung sind die Bauern und der Unabhängige Bauernverband (UBV) nicht erfreut. „Während die Bauern mit enorm sinkenden Erzeugerpreisen bei Milch und Getreide oder auch in der Forstwirtschaft konfrontiert sind und gleichzeitig die Produktionskosten in der Höhe geschnellt sind, verlangt die Kammerführung, dass die Bauern künftig deutlich mehr an Kammerumlage zahlen sollen“, kritisierte der UBV. 

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Die Landwirtschaftskammer begründete die Erhöhung so: „Um das Leistungs- und Serviceangebot sowohl auf den Bezirksbauernkammern als auch der Landwirtschaftskammer weiterhin zu erhalten, ist eine Erhöhung der Kammerumlage bei gleichzeitiger Umsetzung von Kosteneinsparungsmaßnahmen notwendig". Durch die allgemeinen Lohnsteigerungen sei das Personal teurer geworden. Aufgrund der Mehrkosten für Energie seien zudem auch die Sachkosten steigend. Laut LKNÖ musste dies ausgeglichen werden, um auch für die Zukunft solide arbeiten zu können. Maßnahmen zur Kosteneinsparung werden zusätzlich gesetzt. 

Beispiel: Der Einheitswert eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (Eigengrund) beträgt 10.000 Euro.Der Grundsteuermessbetrag für diesen Betrieb beträgt 18,54 Euro (5,84 + 12,70). Der Hebesatz liegt aktuell bei 600 % vom Grundsteuermessbetrag. Die Kammerumlage für die Landwirtschafskammer NÖ beträgt daher 111,24 Euro jährlich.

Laut LKNÖ wurde die Kammerumlage erstmalig seit 35 Jahren (1988) erhöht. Wie hoch die Kammerumlage damit für die Land- und Forstwirte im Detail ist, hängt von dem Einheitswert der im Eigentum befindlichen Grundstücke ab. 

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