Wirtschaft

BAWAG-Prozess: Drei Jahre Haft für Nakowitz

Heute Redaktion
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Im zweiten BAWAG-Prozess ist es heute, Donnerstag, bereits zu einer ersten Teilverurteilung gekommen. Der ehemalige Generalsekretär und Ex-Vorstand Peter Nakowitz ist vom Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Böhm in zwei Anklagepunkten zu einer Zusatzstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Davon werden zwei Jahre auf eine Probezeit von drei Jahren nachgesehen, teilte der Richter bei der Urteilsverkündung am Wiener Landesgericht mit.

Nakowitz, der auch als "rechte Hand" von Ex-BAWAG-General Helmut Elsner bezeichnet wurde, wurde wegen Beitrags zur Untreue in Sachen "Hapenny" und "Ophelia" mit einem Gesamtschaden von 330 Mio. Dollar bestraft, die Schuldfrage hatte schon der OGH nach dem ersten Prozess bestätigt.

In der Causa "Gerharter" (Plastik-Sackerlkredit) wurde Nakowitz bereits rechtskräftig zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Nach Ansicht von Richter Böhm war Nakowitz die "unverzichtbare rechte Hand" von Elsner. Er führte auch die hohe Schadenssumme als erschwerend für die Tat an.

Allerdings sieht Böhm in dem Umstand, dass Nakowitz als einziger einen Vergleich mit der BAWAG abgeschlossen habe, einen Milderungsgrund.

APA/red.