Österreich

Bawag-Urteil: Haft für Nakowitz aufgeschoben

Heute Redaktion
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Ex-BAWAG-Generalsekretär und -Vorstand Peter Nakowitz, der in der Causa BAWAG heuer im April rechtskräftig zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden war, muss vorläufig nicht ins Gefängnis, so das Magazin "Format". Grund: Nakowitz hat einen Antrag zur Wideraufnahme des Verfahrens gestellt.

Ex-BAWAG-Generalsekretär und -Vorstand Peter Nakowitz, der in der Causa BAWAG heuer im April rechtskräftig zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden war, muss vorläufig nicht ins Gefängnis, so das Magazin "Format". Grund: Nakowitz hat einen Antrag zur Wideraufnahme des Verfahrens gestellt.

Richter Christian Böhm gewährte die Aufschiebung der Haft.

Erst heuer im April hatte das Oberlandesgericht Wien die erstinstanzlich verhängte dreijährige teilbedingte Haftstrafe in eine unbedingte verschärft. "Die Urteilskorrektur erfolgte aus generalpräventiven Erwägungen", erklärte damals ein Sprecher des OLG Wien.

Damit ist das Urteil rechtskräftig, mit der Wiederaufnahme würde das ganze Verfahren aber neu aufgerollt. Derzeit liege der Akt zur Stellungnahme bei der Staatsanwaltschaft, so das Magazin.