Wirtschaft

Tausende Bawag-Kunden bekommen Geld zurück

Nach dem Streit um die Kontoumstellungen der Bawag hat sich die Bank mit dem VKI darauf geeinigt, ihren Kunden eine Entschädigung zu zahlen.

Heute Redaktion
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BAWAG verlor auch vor dem OGH.
BAWAG verlor auch vor dem OGH.
Bild: imago stock & people

Die Art und Weise, wie die BAWAG ihre Kunden auf neue Konto-Modelle umgestellt hat, ist unzulässig. Das hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in letzter Instanz beim Obersten Gerichtshof (OGH) erstritten. Nun hat man sich mit der Bank darauf geeinigt, dass tausende Kunden eine Entschädigung erhalten sollen.

32 Euro pro Jahr

Die Bank zahlt allen betroffenen Kunden eine pauschale Ersatzzahlung von 32 Euro für jeweils 12 volle Monate, in denen das neue Kontomodell zur Verrechnung kam. Kunden können das ihnen zustehende Geld online (www.bawagpsk.com/kontoumstellung) oder persönlich bei einem Bankberater in der Bawag-Filiale verlangen.

"Die Einigung beseitigt die Nachteile aus der seinerzeitigen Umstellung. Konsumentinnen und Konsumenten bekommen damit eine praktikable Lösung und erhalten rasch Geld bzw. eine Gutschrift", so die Leiterin der Abteilung Sammelaktionen des VKI, Ulrike Wolf.

"Wir begrüßen die Einigung mit dem VKI zur Vorgehensweise bei der Umsetzung des OGH-Urteils", heißt es vonseiten der Bank.

Zwischen August 2016 und März 2017 waren tausende BAWAG-Kunden auf neue Konto-Boxen umgestellt worden. Der VKI hatte bis zum OGH wegen "unzulässiger Geschäftspraxis" geklagt und Recht bekommen.

Die Vorgeschichte

Im Oktober 2016 wurden BAWAG-Kunden per Schreiben darüber informiert, dass alte Kontomodelle eingestellt würden und Kunden auf neue Modelle umsteigen müssten. Argumentiert wurde die Einstellung (auch solche von Gratis-Konten) mit einer Vereinfachung der Produktpalette.

Kunden wurden gebeten umzusteigen, andernfalls würden sie per 31.01.2017 gekündigt. Was den Kunden nach Ansicht des VKI verschwiegen wurde: welche konkreten Entgelte sich in Zukunft für sie ändern würden.

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums, die BAWAG hat gegen alle vorherigen Gerichtsentscheidungen gegen sie berufen - bis der OGH den Rechtsstreit beendete.

Bankomatgebühren

So sei durch das Schreiben der Bank der Eindruck entstanden, Kunden würden sich durch einen Umstieg dauerhaft etwas ersparen. Tatsächlich war, beispielsweise bei der "KontoBox Small", aber nur noch eine kostenlose Bankomatbehebung pro Monat inkludiert.

Der VKI sieht das als problematisch, weil Kunden nicht die Möglichkeit hatten, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Es war zwar ein Konditionenblatt für den neuen Vertrag beigelegt, nicht aber eine Gegenüberstellung mit dem alten Kontomodell.

Vergleichsmöglichkeit fehlte

Dies habe es für die Kunden unmöglich gemacht, die beiden Modelle zu vergleichen. Der OGH folgte in seinem Urteil der Ansicht des VKI und sieht diese Vorgehensweise als nicht transparent genug.

"Kunden müssen bei einer solchen Änderung prüfen können, ob der neue Vertrag für sie nachteilig oder vorteilhaft ist und etwa auch, ob Bankomatgebühren anfallen. Nur wenn man ausreichend informiert ist, kann man eine gute und fundierte Entscheidung treffen", so Mag. Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im VKI.

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