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Bayern muss Mieten in Asylheimen senken

Das Bundesland Bayern hat jahrelang zu hohen Mieten von Menschen in Asylheimen kassiert. Das entschied der Bayrische Verwaltungsgerichtshof.

Heute Redaktion
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Asylwerber in einer Flüchtlingsunterkunft.
Asylwerber in einer Flüchtlingsunterkunft.
Bild: picturedesk.com

Das bayerische Innenministerium muss Miete und Nebenkosten für arbeitende Flüchtlinge, die in den Asylheimen des Freistaats untergebracht sind, senken. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied, hat die Staatsregierung von den Bewohnern bisher überhöhte Gebühren für die Unterbringung kassiert.

Grundlage der bisherigen Berechnung waren die Durchschnittsmieten, die Hartz-IV-Empfänger in Bayern zahlen müssen. Doch Asylunterkünfte und Privatwohnungen "entbehren von vornherein jeder Vergleichbarkeit im Hinblick auf Ausstattung und Standard", heißt es in dem Urteil.

Die grüne Landtagsabgeordnete Christine Kamm sagte gegenüber dem TV-Sender BR, das Urteil sei "nicht verwunderlich", schließlich "wäre jeder privater Vermieter des Mietwuchers bezichtigt worden, hätte er für einen Schlafplatz im Sechserzimmer 278 Euro plus 33 Euro Energiegebühr verlangt". (red)