Niederösterreich

Beamte sollen Vergewaltigung von Frau vertuscht haben

Zwei Polizisten sollen eine Vergewaltigung in einer Badener Disko nicht ernst genommen haben. Das Opfer: Die Tochter eines hohen Beamten.

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Die Angeklagten mit Anwalt Marcus Januschke
Die Angeklagten mit Anwalt Marcus Januschke
Sascha Trimmel

Heikle Angelegenheit für zwei routinierte Polizeibeamte aus Niederösterreich: Ein Türsteher einer Badener Diskothek hatte eine 18-Jährige aufgefordert, in ein Kammerl mitzukommen und ließ dort die Hose runter. Danach rief die Freundin des Opfers die Exekutive. Beide waren beim Eintreffen der Polizei aufgelöst.

Keine Anzeige

Die Beamten nahmen beide Frauen mit in den Polizeibus, hörten sich die Version der weinenden Teenagerin an, machten aber keine Niederschrift. Denn laut Einschätzung der Beamten sei viel Alkohol und keine Gewalt im Spiel gewesen. Was die Beamten auch nicht wussten: Das Opfer ist die Tochter eines hochrangigen Kollegen.

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    Die Angeklagten mit Anwalt Marcus Januschke
    Die Angeklagten mit Anwalt Marcus Januschke
    Sascha Trimmel

    In der Folge ging das Opfer nochmals zur Polizei, diesmal wurde die Anzeige wegen Vergewaltigung aufgenommen, der Türsteher fasste beim Prozess schließlich 30 Monate Haft aus.

    Das sagt Anwalt

    Und das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung hatte plötzlich die beiden Beamten im Visier. Marcus Januschke, Rechtsanwalt des zweitangeklagten Polizisten: „Direkt in der Disko wurde das Opfer gefragt, ob Gewalt im Spiel gewesen wäre. Die 18-Jährige sprach nur von Respekt. Daher bestand für die beiden Angeklagten kein Anfangsverdacht. Und es wurde Meldung bei Kripo und in der Folge bei der Staatsanwaltschaft gemacht. Nur damals war es nur sexuelle Nötigung, nicht Vergewaltigung. Da mein Mandant aber mit dem Diskochef über den Fall gesprochen hat, machte er sich schuldig bezüglich der Amtsverschwiegenheit.“

    Da zwei wichtige Zeugen fehlten, wurde der gestrige Prozess wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses in Korneuburg auf Mitte Oktober vertagt. Es gilt die Unschuldsvermutung für die von Bernhard Österreicher und Marcus Januschke vertretenen Polizisten.