Österreich

Zu langsam gearbeitet, Beamter erhält Haftstrafe

Unglaublich aber wahr: Ein Kärntner Beamter ist verurteilt worden. Sein Verbrechen? "Langsamkeit".

Heute Redaktion
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Das Landesgericht in Klagenfurt
Das Landesgericht in Klagenfurt
Bild: Reuters

Ein mittlerweile pensionierter Beamter einer Kärntner Stadtgemeinde ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt zum zweiten Mal verurteilt worden. Nach einer bedingten Haftstrafe wegen Vorteilsnahme im Vorjahr kommt diesmal ein weiterer Schuldspruch dazu.

Der heute 60-Jährige soll in den Jahren 1998 bis 2001 "zu langsam" gearbeitet haben. Vorschreibungen für Kanalanschlussgebühren seien nicht zeitgemäß erledigt worden. "Der Angeklagte hat seine Befugnis missbraucht, indem er es unterließ, die Bescheide in angemessener Zeit vorzubereiten", formuliert es Staatsanwältin Karin Schweiger gegenüber den "ORF".

Die Anklage spricht von einem Arbeitsrückstand des Beamten, obwohl er genügend Ressourcen zur Bewältigung seiner Arbeit zur Verfügung gehabt habe. Einfach ausgedrückt: Obwohl er genug Zeit gehabt hätte, hat er gewisse Dinge einfach "liegen lassen".

Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig. Er könne sich aber nicht mehr erinnern, warum er die Bescheide damals verspätet bearbeitete. Wichtig war ihm zu betonen: Der Stadt ist dadurch kein Vermögensschaden entstanden. Die Vorschreibungen kamen zwar verspätet bei den Bürgern an, wurden dann aber allesamt bezahlt.

"Als Beamter waren sie verpflichtet, den Leistungen, die von Ihnen verlangt wurden, nachzukommen. Wenn man das unterlässt, stellt das einen Missbrauch der Amtsgewalt dar", formulierte es der Richter Christian Liebhauser-Karl. Gemeinsam mit dem Schöffensenat verurteilte er den pensionierten Beamten zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten.

Strafmildernd wurde die lange Verfahrensdauer gewertet. Auch habe es anfangs viel mehr Fälle gegeben, die aber eingestellt wurden. Diese fünf seien aber übrig geblieben. (red)