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Beamter schlägt Häftling, kommt mit Verweis davon

Ein Justizwachebeamter verletzte einen Häftling mit einem Faustschlag durch die Speiseklappe. Als Strafe erhielt er nun einen Verweis.
Österreich Heute
20.09.2023, 05:20
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Personalmangel und daraus resultierende Überstunden erhöhen den Druck auf Justizwachebeamte – in vielen Haftanstalten brodelt es daher gewaltig. So sorgte etwa im Juni ein Ö1-Beitrag über die Zustände in der Justizanstalt Josefstadt für Aufsehen – "Heute" berichtete.

Immer wieder kommt es auch zu Vorfällen innerhalb der Gefängnisse – wie nun aus einem Urteil der Bundesdisziplinarbehörde ersichtlich ist. Demnach soll ein Justizwachebeamter am 26. Oktober 2022 im Zuge der Medikamentenausgabe erst einer Zellentüre einen kräftigen Fußtritt verpasst haben. Danach gab er dem in der Zelle untergebrachten Untersuchungshäftling einen gezielten Faustschlag durch die geöffnete Speiseklappe und schloss diese ruckartig.

Beamter bestritt die Körperverletzung

Der Häftling wurde durch den Schlag verletzt, der Wachebeamte meldete den Vorfall trotzdem nicht. Am nächsten Tag erzählte der Insasse von dem Angriff, am 28. Oktober wurde er schließlich vom Anstaltsarzt untersucht. Dieser stellte eine leichte Schwellung unterhalb des rechten Auges fest. 

Der Wachebeamte wurde nicht einvernommen, in einem informellen Gespräch mit der Anstaltsleitung bestritt er allerdings die Vorwürfe. Doch die Videoaufzeichnungen – sie wurden mittels USB-Stick gesichert – überführten ihn. Der Mann wurde vom Dienst vorerst suspendiert, bei der Oberstaatsanwaltschaft angezeigt und ein Disziplinarverfahren eingeleitet. 

Ermittlungsverfahren wurde eingestellt

Doch das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt – laut Staatsanwaltschaft mit der Begründung, dass sich der Vorfall am 26. Oktober ereignet hatte, der Untersuchungsbericht des Arztes allerdings erst mit 28. Oktober datiert war. Somit wäre ein strafbares Verhalten nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisbar.

Die Bundesdisziplinarbehörde hob daher die Suspendierung des Beamten auf, eine Beschwerde der Disziplinaranwaltschaft wurde abgelehnt. Als Disziplinarstrafe erhielt der Mann einen Verweis, die Kosten für das Disziplinarverfahren muss er nicht tragen. Vom Vorwurf der Dienstpflichtverletzung (keine Meldung an die Anstaltsleitung des Vorfalls) wurde er zudem freigesprochen.

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