Österreich

Beamtin verkaufte Heeres- Kameras im Internet

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Wenn Mutterliebe kriminell wird: Eine Beamtin des Verteidigungsministeriums soll drei Jahre lang auf Rechnung des Bundesheeres Dutzende Kameras angefordert und anschließend privat im Internet verkauft haben. Mit einem Teil der so "erwirtschafteten" 256.000 Euro habe sie ihrem mehr als 30 Jahre alten Sohn seinen Lebensstil finanziert, gab die Frau am Donnerstag vor Gericht an.

Wenn Mutterliebe kriminell wird: Eine Beamtin des Verteidigungsministeriums soll drei Jahre lang auf Rechnung des Bundesheeres Dutzende Kameras angefordert und anschließend privat im Internet verkauft haben. Mit einem Teil der so "erwirtschafteten" 256.000 Euro habe sie ihrem mehr als 30 Jahre alten Sohn seinen Lebensstil finanziert, gab die Frau am Donnerstag vor Gericht an.

Die mit dem Beschaffungswesen betraute Frau soll von August 2008 bis zum Oktober 2011 auf Rechnung des Bundesheers Dutzende hochwertige Kameras, Objektive und sonstiges Zubehör bestellt, mit der Ware aber nicht die von ihr angegebenen Dienststellen versorgt haben.

Laut Anklage "verklopfte" die mittlerweile vom Dienst suspendierte Beamtin an 38 Tagen und in 123 Angriffen die hochwertigen Geräte im Internet. Auf eBay, wo sie unter den Namen "Lusterboden" bzw. "Wetterfrosch" auftrat, fand sie Abnehmer für die an sich für die Zwecke der Landesverteidigung bestimmten Kameras. Dem Bundesheer entstand dadurch der Anklage zufolge ein Schaden von 256.000 Euro.

Teil des Erlöses an Sohn überwiesen

Einen Teil ihres Gewinns - rund 83.000 Euro - soll die Ministerialbeamtin auf das Konto ihres Sohnes überwiesen haben. Im Fall eines Schuldspruchs droht ihr wegen Untreue eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren. Ihr Sohn hatte sich wegen Geldwäsche vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Olivia-Nina Frigo) zu verantworten.

Sehr kreativ erklärte die Beamtin die bis zu 28.000 Euro, die der mitangeklagte Sohn zwischen 2008 und 2012 pro Jahr von der Mama erhalten hatte - für den Staatsanwalt ein Teil des Gewinns ihres illegalen Handels. Ihr geheimnisvoller Liebhaber habe ihr sein Geld zur Verfügung gestellt, mit dem sie dann das Konto ihres Sprösslings ausgleichen konnte, "damit der seinen Lebensstandard halten kann", sagte die Frau.

Besonders skurril mutete die Antwort der Frau insofern an, als sie freimütig zugab, ihr Sohn und sein Gönner würden sich persönlich gar nicht kennen: "Der Freund unterstützt ihn aus der Ferne." Kommentar der Richterin, die bis dahin geduldig zugehört hatte: "Entschuldigung, so einen Freund hätt' ich auch gern."

Angeklagte will Kameras verwechselt haben

Ein Bekannter, der früher ein Foto-Geschäft betrieb, habe nach seiner Pensionierung sein Lager räumen wollen und ihr immer wieder Kameras überlassen, für die sie auf Kommission im Internet Käufer suchte. Es habe sich dabei um "einen alten Mann, der sich im Internet nicht auskennt" gehandelt.

Geschätzte 30 bis 40 Kameras habe sie für ihn verkauft, wobei sie die Geräte immer bei sich im Büro aufbewahrte und beim Versand irrtümlich mit jenen Kameras verwechselt haben müsse, die sie für das Bundesheer angeschafft hatte. Diese hätten sich ebenfalls neben ihrem Schreibtisch aufgestapelt: "Es war ja kein Platz im Raum."

"Zusatzspaß" am Arbeitsplatz

Dass sie an ihrem Arbeitsplatz Zeit für ihre private Verkaufstätigkeit fand, nahm Staatsanwalt Florian Pöschl verwundert zur Kenntnis. Es habe sich dabei "um einen Zusatzspaß" gehandelt, belehrte ihn die Angeklagte. Gewinn habe sie mit dem Ganzen keinen gemacht, betonte die Beamtin. Sie habe alles ihrem Bekannten gegeben - stets in bar und nicht per Überweisung, "weil mir das zu umständlich erschienen ist." Den Namen dieses ominösen Bekannten wollte sie partout nicht preisgeben, weil - wie die Frau erklärte - sie diesen im Ruhestand "nicht aufwühlen möchte".

Wollte ominösen Liebhaber nicht enthüllen

Den Namen ihres offenkundig großherzigen Liebhabers wollte die Angeklagte ebenfalls nicht zu Protokoll geben. Dieser betreibe in der Steiermark "eine kleine Pension und Immobilienprojekte" und habe "selbst eine Familie und möchte nicht erkannt werden", behauptete sie. Dass selbst ihr Sohn den Mann noch nie gesehen hat, habe sich "seit 15 Jahren gut bewährt. Ich wollte meinem Sohn nach meiner Scheidung keinen Partner mehr vorsetzen."

Für den Staatsanwalt steht fest, dass dem Filius klar sein musste, dass die erheblichen finanziellen Zuwendungen seitens seiner Mutter aus verbrecherischen Handlungen herrührten, da er ihre Einkommensverhältnisse - 2.400 Euro netto - kannte. Der Sohn stellte die ihm unterstellte Geldwäsche in Abrede. Die Verhandlung wurde schließlich zur Einvernahme zahlreicher Zeugen vertagt.