Österreich

Beauty Salon: Die Mängelliste des Arbeitsinspektorats

Heute Redaktion
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Bild: Facebook

Das Facebook-Posting einer Beauty-Salon-Betreiberin, in der sie die Anweisungen des Arbeitsinspektorats beklagte, wurde in kurzer Zeit viral. Die Betreiberin hatte die Beanstandung, die Mitarbeiter würden kein Tageslicht sehen, wörtlich genommen, und in der Auslage Haarentfernung angeboten. Das Arbeitsministerium wehrt sich nun gegen die Kritik. In dem Schönheitssalon im 1. Bezirk seien teils gravierende Mängel festgestellt worden.

Das Facebook-Posting einer , wurde in kurzer Zeit viral. Die Betreiberin hatte die Beanstandung, die Mitarbeiter würden kein Tageslicht sehen, wörtlich genommen, und in der Auslage Haarentfernung angeboten. Das Arbeitsministerium wehrt sich nun gegen die Kritik. In dem Schönheitssalon im 1. Bezirk seien teils gravierende Mängel festgestellt worden.

Der Amtsschimmel verlange von dem Salon, Intim-Waxing in der Auslage des Geschäfts durchzuführen, so die Betreiberin und ehemalige "Miss Earth Austria" Katia Wagner in einem viralen Facebook-Posting. Den Arbeitsinspektoren bot sie sogar Gratis-Behandlung an.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt die Anweisungen des Arbeitsinspektorats jedoch erwartungsgemäß anders dar. Auf dem hundertfach geteilten Foto sei nicht der tatsächliche Arbeitsbereich zu sehen, sondern lediglich der Eingangsbereich. Der beanstandete Arbeitsbereich befinde sich im ersten Stock und sei komplett fensterlos, erklärte Ministeriumssprecher Christoph Ertl gegenüber "heute.at".

"Gravierende Mängel"

Der Betrieb weise "teils gravierende Mängel" auf, darunter etwa keinen adäquaten Notausgang sowie keine Be- und Entlüftung, so dass schwangere Mitarbeiterinnen möglicherweise giftige Dämpfe von Nagellackentfernern einatmen müssten, beanstandeten die Inspektoren Ertl zufolge.

Auch gebe es keinen adäquaten Notausgang, es fehle überhaupt eine allgemeine Arbeitsplatzevaluierung, geschweige denn Gesundheits- und Mutterschutzevaluierung oder Aufzeichnungen der Arbeistzeiten.

Der Betrieb habe nun zwölf Wochen Zeit, die Mängel zu beheben, anderenfalls drohe eine Geldstrafe.