Prozess am Gericht Wr. Neustadt am Dienstag: Ein 52-Jähriger soll laut Anklage am 24. März in Bad Vöslau (Baden) in einem zurechnungsunfähigen Zustand versucht haben, seine schlafende Ehefrau zu töten, indem er ihr sieben wuchtige Schläge mit einer 60 Zentimeter langen und drei Zentimeter dicken Holzstange gegen den Kopf versetzte.
Die Frau (50) erlitt sechs Rissquetschwunden, Prellungen sowie durch Abwehrhandlungen einen Bruch des dritten Mittelhandknochens.
Der Grund der Tat: Es hätten sich bei dem Angeklagten eine psychiotische Störung entwickelt, auch wegen einer möglichen Coronavirus-Erkrankung und der Heimisolation im Zuge des Lockdowns im März. Stimmen hätten ihm dann empfohlen, seine Frau zu töten.
Beim Prozess in Wr. Neustadt bejahten die Geschworenen einstimmig die Zurechnungsunfähigkeit des 52-Jährigen, der Mann wird bedingt eingewiesen mit einer Probezeit von zehn Jahren. Damit konnte der Angeklagte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Es gibt aber strenge Auflagen des Gerichts: Dem 52-Jährigen wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, es gibt die Weisung Medikamente weiter einzunehmen und er muss eine psychiatrische Therapie sowie eine Psychotherapie machen.
Übrigens: Die Gattin, mittlerweile genesen, will ihren Ehemann wieder zurückhaben. Laut einem Sachverständigen können die Auflagen eine positive Prognose ermöglichen.