Österreich

Bedingte Haft für Eltern nach Tod bei Zahn-OP

Heute Redaktion
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In der Steiermark standen Eltern am Freitag wegen Vernachlässgiung vor Gericht, nachdem ihre Tochter Laura im Vorjahr während einer Zahnoperation, bei der ihr zehn Zähne gezogen werden mussten, gestorben ist. Am Straflandesgericht Leoben fassten beide nur bedingte Haftstrafen aus. Die Mutter bekam fünf, der Vater sieben Monate, da bei ihm weitere Delikte dazukamen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In der Steiermark standen Eltern am Freitag wegen Vernachlässgiung vor Gericht, nachdem ihre Tochter Laura im Vorjahr Am Straflandesgericht Leoben fassten beide nur bedingte Haftstrafen aus. Die Mutter bekam fünf, der Vater sieben Monate, da bei ihm weitere Delikte dazukamen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Leobener Mädchen war im Juni 2012 mit starken Zahnschäden in das LKH Graz gebracht worden. Die Ärzte mussten die Vierjährige auf der Kinderchirurgie unter Vollnarkose operieren - zehn Zähne wurden gezogen. Normalerweise ist das eine Routineoperation, doch Laura wachte aus der Narkose nicht mehr auf. Eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren wäre möglich gewesen.

Der Vater betonte gegenüber den Medien mehrmals, die Tochter habe regelmäßig in der Früh und am Abend Zähne geputzt, sie habe aber von klein auf schlechte Zähne gehabt. Beim Prozess am Freitag war die Kinderärztin des verstorbenen Kindes und ein Zahnsachverständiger.

Mediziner nach Obduktion entlastet

Die Obduktion ergab Lungenkrampf und dadurch einsetzender Hirntod, die Familie des Kindes sprach von Schlamperei. Die Staatsanwaltschaft nahm zuerst Ermittlungen gegen die zuständigen Ärzte auf, doch mehrere Gutachten entlasteten die Mediziner.

Es gebe keine Hinweise auf Fehler, die Narkose sei aufgrund der Vorschädigung an den Zähnen notwendig gewesen, das Narkosemittel Propofol habe nichts mit dem Tod des Kindes zu tun. Die Ermittlungen gegen die Ärzte wurden eingestellt. Stattdessen standen die Eltern des Mädchens vor Gericht.