Österreich

Bedingte Haft und Geldstrafe für Jägerin, die Luchs ...

Heute Redaktion
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Eine 64-jährige Jägerin ist am Donnerstag am Landesgericht Steyr wegen des Abschusses des Luchses "B7" im Nationalpark Kalkalpen verurteilt wurden. Neben einer bedingten, dreimonatigen Haft muss sie insgesamt 15.000 Euro zahlen.

Eine 64-jährige Jägerin ist am Donnerstag am Landesgericht Steyr wegen des Abschusses des Luchses "B7" im Nationalpark Kalkalpen verurteilt wurden. Neben einer bedingten, dreimonatigen Haft muss sie insgesamt 15.000 Euro zahlen.

Die Jägerin muss 2.880 Euro Geldstrafe und außerdem 12.101 Euro Schadenersatz an den Nationalpark zahlen. Die 64-Jährige gab zu, den Luchs abgeschossen zu haben, ihrer Schilderung zufolge aber nur, weil sie diesen mit einem Fuchs verwechselt hatte. Der Balg des Luchses wurde später in einer Tiefkühltruhe gefunden.

Auf die Frage, warum sie den Abschuss nicht gemeldet hatte, sagte die Jägerin, dass so etwas in der Praxis nicht gemacht werde. Da man "so ein edles Tier" nicht einfach wegwerfen könne, habe sie den Kadaver zum Präparator gebracht. Gegen diesen wird ebenfalls ein Verfahren eröffnet werden. Sie habe den Luchs einem Museum übergeben wollte, nachdem die Tat verjährt ist.

Geliebte des Ehemanns packte aus

Die entscheidenden Hinweise kamen von einem Tierarzt, der jedoch nicht als Zeuge erschien und kurioserweise von der Ex-Geliebten des Ehemanns der Beschuldigten. Sie gab zu Protokoll, dass der Ehemann der Angeklagten ihr ein Handyfoto des toten Luchs gezeigt und sie in einer Jagdhütte ein Foto der Angeklagten mit einem geschossenen Luchs gesehen habe.

Und die Geliebte packte weiter aus: Ihr Ex-Freund habe ihr erzählt, dass er, die Angeklagte, und ein Bekannter jeweils einen Luchs geschossen hätten. Er habe ihr auch erzählt, dass er seiner Frau aufgetragen habe, jeden Luchs zu schießen, den sie sieht. Diese Schilderungen könnten weitere Verfahren gegen die anderen angeführten Personen nach sich ziehen.

Richter: "Ging darum, Luchs über den Haufen zu schießen"

Richter Wolf-Dieter Graf glaubt nicht, dass der Abschuss ein Versehen war. Vieles "deutet eindeutig darauf hin, dass es Ihnen darum gegangen ist, den Luchs über den Haufen zu schießen", so Graf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verteidiger hat "volle Berufung" angemeldet.