Umfassend geständig und reuig zeigte sich ein mittlerweile pensionierter Geschäftsführer einer Immobilien-Firma gestern am Landesgericht Korneuburg.
Der Unternehmer, der seit Kurzem im Ruhestand ist, war Anfang Mai nach einer Herz-Operation in häusliche Pflege entlassen worden. Allerdings war der Immo-Unternehmer aus einer Stadt in NÖ positiv auf Corona getestet worden, hatte allerdings einen milden Verlauf. Somit musste er laut Bescheid bis 18. Mai 2020 in Quarantäne bleiben.
Nur am 9. Mai ging der Businessmann zum Merkur, kaufte einige Sachen ein und wurde gesehen. Ein Unbekannter, der jedoch über ein spezielles Wissen verfügen musste, zeigte daraufhin den Infizierten beinhart an.
Die Anwältin warf alles in die Waagschale, wollte eine Diversion für ihren Mandanten erreichen. Doch Richter Manfred Hohenecker blieb hart: „Das kommt aus generalpräventiven Erwägungen nicht in Frage.“ Die Art und Weise der Anzeige durch einen Unbekannten kritisierte auch der Richter.
Das Urteil: drei Monate bedingte Haft wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Der Richterspruch ist bereits rechtskräftig.