Vor dem Wiener Landesgericht musste sich am Dienstag ein Mann verantworten, weil er seinen Nachbarn in Wien-Floridsdorf angespuckt hatte. Schlimm genug, aber zusätzlich war er zum Zeitpunkt des unappetitlichen Streits auch noch mit Corona infiziert. Nun zeigte er sich schuldeinsichtig.
"Ich war nicht Herr meiner Sinne. Es ist mit mir durchgegangen", sagte er, als er wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten verurteilt wurde, so die APA. Obwohl er das Virus in sich trug und schwer daran erkrankt war, spuckte er die infektiöse Flüssigkeit am 22. November des Vorjahres direkt ins Gesicht seines Nachbarn.
"Ich weiß nicht, welche Sicherungen einem durchbrennen müssen, dass man so etwas tut", zitierte die APA Richter Philipp Schnabel. Weiter sagte er zu dem Angeklagten: "Ihr Glück ist, dass sich die Pandemie so entwickelt hat, dass die Strafe aus generalpräventiven Gründen jetzt nicht so hoch ausfallen muss, wie sie noch vor zwei Jahren ausgefallen wäre."
Der arbeitslose Spucker von Floridsdorf hatte bisher ein unauffälliges Leben geführt, ohne Vorstrafen und bekam als Strafe drei Monate bedingt. An den Nachbarn muss er 100 Euro Wiedergutmachung zahlen. Dieser blieb übrigens nach der Attacke gesund. Und der Verteidiger Wolfgang Polster nahm das Urteil für seinen Mandanten dankend an.
Zwischen den beiden Männern schwelt schon seit Jahren ein Streit. Dabei geht es um eine Stiegentür, die immer wieder offen stünde, aus Provokation, so die Vermutung des 33-Jährigen.
"Die sind leider dafür verantwortlich, dass es in meine Wohnung reinzieht. Da werde ich immer krank. Das geht nicht mehr. Ich kann nicht mehr. Ich ziehe um! Der Klügere gibt nach", zitierte die APA den Mann. Nachträglich bedauert er, dass er den Nachbarn angespuckt habe. "Ich sehe ein, dass es ein Blödsinn war." Der Mann sagte vor Gericht, er leide an Long Covid. Auch während der Verhandlung bekam er eine Schnappatmung, während ihn sein Verteidiger an die frische Luft führte.