Österreich

Bedingte Haftstrafen nach Brandtragödie in Lokal

Heute Redaktion
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Bild: FF Wiener Neustadt

Weil sie im September 2012 als Kellnerin bzw. als Barkeeper in einer Bar fahrlässig eine Feuersbrunst verursacht haben sollen, bei der ein junger Lokalbesucher ums Leben kam, wurden am Freitag eine 22-Jährige und ein 25-Jähriger in Wiener Neustadt zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Beide bekannten sich zuvor "nicht schuldig".

, wurden am Freitag eine 22-Jährige und ein 25-Jähriger in Wiener Neustadt zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Beide bekannten sich zuvor "nicht schuldig".

Mit Verurteilungen ist Freitagnachmittag am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess um eine um Brandtragödie mit einem Todesopfer in einem Wiener Neustädter Lokal zu Ende gegangen. Die 22-jährige Kellnerin fasste 16 Monate bedingte Haft aus, der 25-jährige Barkeeper 18 Monate, ebenfalls auf Bewährung. Die Beschuldigten nahmen die Urteile an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Die Schuldsprüche sind daher noch nicht rechtskräftig.

Mann starb auf Toilette

Bei dem Brand wurde die Gaststätte völlig zerstört. Ein Türsteher alarmierte die Feuerwehr. Knapp eineinhalb Stunden zuvor hatten Kellnerin und Barkeeper Sperrstunde gemacht. Dass in der Toilette des Lokals ein alkoholisierter 21-Jähriger lag, war keinem aufgefallen. Auch die Feuerwehr rechnete nicht damit, dass sich in der Bar noch eine Person befand. Der Bewusstlose starb später an den Folgen einer Rauchgasvergiftung.

"Das Ganze ist eine Tragödie"

Den zwei Angeklagten wurde der Vorwurf gemacht, sich nicht an die Vorschriften der Betreiber gehalten zu haben. Demnach hätte der Barkeeper einen Kontrollrundgang machen müssen, bevor das Lokal zugesperrt wurde. Laut Anklage hat der 25-Jährige dies jedoch unterlassen bzw. zu nur oberflächlich durchgeführt. Der Angeklagte wies diesen Vorwurf zurück: "Ich habe in der Männer-WC-Anlage auch die Kabinentür aufgemacht, konnte sogar die Klomuschel sehen ..." Dass hinter der Kabinentür ein junger Mann lag, habe er nicht bemerkt. "Ich habe alles Menschenmögliche gemacht. Das Ganze ist eine Tragödie."

Behälter nicht ausgeleert

Der zweite Vorwurf, der sich auch an die Kellnerin richtete: Man habe einen Kunststoff-Abfallbehälter, in den auch Zigarettenstummel geworfen wurden, vor dem Zusperren nicht entsorgt bzw. nicht kontrolliert, ob sich nicht doch glühende Zigaretten darin befanden. Die 22-Jährige wies jede Schuld von sich. "Die meisten Kellner leeren Wasser rein, bevor sie nach Hause gehen. Ich hab das zwar nicht gemacht. Aber deshalb, weil ich mich zuvor vergewissert hatte, dass nichts gloste."

"Ups, hab einfach Glas Wasser in Mistkübel geleert"

Bei den Zeugenbefragungen erfuhr man von unfassbaren Vorfällen in dem betreffenden Lokal. "Wir haben alles an Müll, Papier, Asche in diesen Kunststoffkübel geworfen. An Anweisungen, dass wir den Mistkübel nach Sperrstunde ins Freie stellen sollten, kann ich mich nicht erinnern. Es hat circa einmal im Monat gequalmt. Das habe ich selbst gesehen. 'Ups', da hab ich dann einfach ein Glas Wasser in den Mistkübel geleert", erklärte freimütig eine ehemalige Arbeitskollegin der Angeklagten.

Auch andere Zeugen bestätigten, dass in dem Lokal neben der Theke ein Abfallbehälter aus Kunststoff gestanden war. Das wurde in dem Prozess allerdings nicht hinterfragt. Laut Auskunft eines Rechtsanwaltes ist diese Tatsache bisher seitens der zuständigen Behörde ohne Konsequenzen für die Lokalbetreiber geblieben.