Österreich

Bedingte Strafe für Vater, der Baby schüttelte

Heute Redaktion
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Gut, dass dieses Baby bei Pflegeeltern Zuschlupf gefunden hat und im Jänner zu Adoptiveltern kommt: Der Vater (43) schüttelte das Kind minutenlang und hielt auch seinen Mund zu. Von seiner Mutter (36) unbeaufsichtigt, brach sich der Säugling außerdem bei einem Sturz Schlüsselbein und Rippe. Der Vater wurde nun zu fünf Monaten bedingt verurteilt, das Verfahren gegen die Mutter wurde wegen verminderter Schuldfähigkeit eingestellt.

Gut, dass dieses Baby bei Pflegeeltern Zuschlupf gefunden hat und im Jänner zu Adoptiveltern kommt: Denn der Vater (43) schüttelte das Kind minutenlang und hielt auch seinen Mund zu. Von seiner Mutter (36) unbeaufsichtigt, brach sich der Säugling außerdem bei einem Sturz Schlüsselbein und Rippe. Der Vater wurde nun zu fünf Monaten bedingt verurteilt, das Verfahren gegen die Mutter wurde wegen verminderter Schuldfähigkeit eingestellt.

Der 43-jährige muss neben der bedingten Strafe 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt erbat sich drei Tage Bedenkzeit, es ist daher noch nicht rechtskräftig.

In der Nacht zum 20. März schlief der Säugling schlecht und schrie immer wieder. Sein Vater verlor offenbar die Geduld und hielt dem Kind auch den Mund zu. Damit soll er laut Anklage, die dem Mann das Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer und wehrloser Personen vorwirft, dem Kind die Luftzufuhr abgeschnitten haben.

Glücklicherweise sei dem Baby - bis auf Einblutungen unter den Bindehäuten - "so gut wie nichts passiert". Die Schüttelhäufigkeit und -heftigkeit hätten eine gewisse Schwelle nicht überschritten, erklärte eine Gutachterin. Sie wies gleichzeitig darauf hin, dass 25 Prozent derartiger Vorfälle tödlich enden würden.

Mund zugehalten, "obwohl's falsch war"

Der Angeklagte, der auch Vater eines 16-Jährigen ist, bekannte sich zwar schuldig, sagte aber, seinen Sohn nicht über Minuten, sondern "drei-, viermal kräftig geschüttelt" zu haben. "Obwohl's falsch war", habe er dem Säugling auch kurz den Mund zugehalten. "Kurz darauf war er die ganze Nacht ruhig." Das Ganze tue ihm recht leid, so der Beschuldigte.

Die Frau, die von ihrem Vater besachwaltert wird, musste sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten: Sie habe das damals ein Monate alte Kind unbeaufsichtigt gelassen. Es fiel von der Wickelauflage und brach sich das linke Schlüsselbein und eine Rippe. Der Richter machte auf die verminderte Schuldfähigkeit der 36-Jährigen aufmerksam und stellte das Verfahren bei einer Probezeit von zwei Jahren ein.